Nur mal nebenbei, für Sosi braucht man doch nicht BOS sein. Unfallhilfswagen von Stadtwerken & EVUs (Straba, Gas, Wasser, Strom) oder der DB gehören doch auch nicht zu den BOS und haben trotzdem Blaulicht und Horn auf dem Auto.....
duese
Nur mal nebenbei, für Sosi braucht man doch nicht BOS sein. Unfallhilfswagen von Stadtwerken & EVUs (Straba, Gas, Wasser, Strom) oder der DB gehören doch auch nicht zu den BOS und haben trotzdem Blaulicht und Horn auf dem Auto.....
duese
Wobei diese "LAUT GESETZESTEXT" aber keine Sonderrechte haben!
Also eigendlich vor jeder roten Ampel stehen bleiben müssten, nicht schneller als erlaubt fahren dürften usw...
Allerdings ist es gängige Rechtsauslegung, das diesen Fahrzeugen auch für die Fälle in denen sie das SOSI einsetzen dürfen auch Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen...
Das findet sich aber nicht in der STVO sondern höchsten in den erklärenden VO´s DV´s und was es nicht noch alles gibt...
Wenn immer alles nur HAargenau so währe wie es im Gesetz steht, dann bräuchte man ja keine Anwälte und Richter.
Gruß
Carsten
Wieder jemand der den unterschied zwischen Sonderechten und Wegerechten nicht verstanden hat.....
ich werds aber auch nicht mehr extra erklären, ich denke das wurde schon oft genug gemacht, offensichtlich scheint es in der BOS welt zwei kategorien von menschen zu geben: die, die die STVO lesen und die, die nur darüber reden.
Gruß Jens
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