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Thema: Sonderrechte im Hausnotruf

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  1. #1
    gmellus Gast

    Sonderrechte im Hausnotruf

    Guten Abend zusammen,

    wir haben an unserem Sandort ein Hausnotruf-System, dass unabhängig vom Rettungsdienst läuft. Sprich wir haben eine eigene Bereitschaft, die die Einsätze abwickelt.
    Ich würde gerne von euch wissen (sollte es ein vergleichbares System geben), ob es eine Regelung zum benutzen von Sonderrechten gibt oder ob die Hausnotrufbereitschaft überhaupt welche besitzt/benötigt.

    Fraglicher Fall 1: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen?

    Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?

    Fraglicher Fall 3: Ein Einsatz, der als eventueller Notfall ("gestürzt") hereinkommt. Darf der Dienst mit Einsatz von Blaulicht und Horn zum Patienten fahren, um eine Versorgung durchzuführen und erst vor Ort über eine Nachalarmierung des RD entscheiden?

    Danke für eure Auskünfte, gerne auch aus rechtlicher Sicht (Bayern).

  2. #2
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    5.256
    Prinzipiell dürfte da nix entgegenstehen wenn das Fahrzeug legal mit SoSi Anlage ausgerüstet ist, aber

    Was soll das denn?
    Später alarmieren um erster zu sein?
    Das wäre ja in etwa so wenn ich sehe das es beim Nachbarn brennt ich erst zum Gerätehaus fahr und dann den Notruf absetz das ich im ersten Fahrzeug sitze.
    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    gmellus Gast
    Natürlich gibt es eine Zulassung für das KFZ. Aber darf dann der Hausnotruf selbststädig Sondersignale einsetzten, ohne dass es von der Leistelle angeordnet wurde?
    Zum Fall 2: Es wird den Kunden natürlich zugesichert, dass man mit dem Schlüssel in die Wohnung kommt und daher will man vor dem RD da sein, damit dieser nicht in Verlegeheit kommt evtl. mit der Pol sich an der Wohnungstüre zu verlustieren...

  4. #4
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    zu diesem Fall 2

    Das ist ja der größte Rotz seit langen den ich gehört hab

    das geht meiner Auffassung gar nicht.. entweder ist es ein notfall oder nicht
    und wenn der patient fast tot ist und der schlüssel ist nicht da dann ist das Pech für den Patienten und glück für den örtlichen Schreiner

    weil was machst du wenn der Patient in der Zeit wo du Vorsprung raus fährst verstirbt.. dann sind wir im Bereich Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und dann?

    meines Erachtens gibt es keinen Grund den Schlüsseldienst des Hausnotrufanbeiters mit SOSI auszurüsten

    die Tatsache eine Tür im Bedarfsfall nicht eintreten zu müssen steht in keinerlei Relevanz zu den gesteigerten Gefahren einer SOSI Fahrt

    was geht ist die Info an die LST das der SChlüssel kommt. Sollte sich die Situation als nicht Lebensgefährdend rausstellen (Kontakt zur Person) dann kann man ja noch warten
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
    gmellus Gast
    ich bin da ganz eurer meinung. ich habe derzeit nur das problem dass es bei uns so läuft und ich als außenstehender handfeste v.a. rechtliche begründungen brauche um dagegen vorzugehen.
    also, kennt ihr da rechtliche gegebenheiten?

  6. #6
    Registriert seit
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    987
    Zitat Zitat von gmellus
    Aber darf dann der Hausnotruf selbststädig Sondersignale einsetzten, ohne dass es von der Leistelle angeordnet wurde?

    das Thema hatten wir schonmal. Ich lass mir (Feuerwehr) auch nicht von der Leitstelle sagen ob ich mit Sonderrechten fahre oder nicht. Wenn mir die LST Infos gibt und ich der Meinung bin das Sonderrechte erforderlich sind dann teile ich der LST freundlich mit das ich sie in Anspruch nehme.
    Also sagt nicht immer das die Leiststelle vorgibt ob mit oder ohne Sonderrechte. Dem ist nicht überall so.

    und nun zum thema
    Andreas hat schon recht
    "Der Hausnotrufdienst, ist KEIN Rettungsdienst, ist KEIN First-Responder und auch nicht die FEUERWEHR."
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  7. #7
    gmellus Gast
    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Meinungen und Antworten. Dann versuch ich mal das ganze zusammenzufassen:

    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 1: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen?
    Eventuell möglich. Das Fahrzeug braucht eine Zulassung. Der Fahrer braucht eine entsprechende Fahrerschulung. Die Rettungsleitstelle muss mit eingeschaltet werden zwecks paralleler Alarmierung des RD. Die LST muss über den Einsatz der SoSi informiert werden (?).
    Fragepunkt: Wer entscheidet ob das Meldebild tatsächlich ein Notfall ist - die Hausnotrufzentrale oder der HND oder beide. Kann ein Fahrer des HND (bei uns in der Regel Sanhelfer) überhaupt in der Lage sein, das Meldebild richtig einzuschätzen, bspw. einen Sturz?


    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?
    Eindeutig: geht nicht; Stichwort "Unterlassene Hilfeleistung" und "Garantenpflicht"


    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 3: Ein Einsatz, der als eventueller Notfall ("gestürzt") hereinkommt. Darf der Dienst mit Einsatz von Blaulicht und Horn zum Patienten fahren, um eine Versorgung durchzuführen und erst vor Ort über eine Nachalarmierung des RD entscheiden?
    "Der Hausnotrufdienst, ist KEIN Rettungsdienst, ist KEIN First-Responder und auch nicht die FEUERWEHR."
    D.h. wenn der RD nicht alarmiert wurde KANN KEIN rechtfertigender Notstand vorliegen --> geht nicht

    Habe ich das so jetzt richtig zusammengefasst, gibt es andere Auffassungen?

    @AkkonHaLand: Deine Einschätzung wäre mir die liebste, wir haben an unserem Standort derzeit das Problem, dass durch den HND wieder mal eine Blaulichtfraktion hochgezüchtet wird. Hast du konkrete Quellen für deine Aussagen?

    Grüße gmellus

  8. #8
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    3.360
    zu 3...
    nur möglich wenn es von vorne rein klar ist das der Patient nicht vital bedroht ist.

    Dann aber anfahrt ohne SOSI

    generell

    das verbringen eines Schlüssel rechtfertigt in keinem Fall SOSI
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #9
    master19 Gast
    Zitat Zitat von tower911
    das Thema hatten wir schonmal. Ich lass mir (Feuerwehr) auch nicht von der Leitstelle sagen ob ich mit Sonderrechten fahre oder nicht. Wenn mir die LST Infos gibt und ich der Meinung bin das Sonderrechte erforderlich sind dann teile ich der LST freundlich mit das ich sie in Anspruch nehme.
    Also sagt nicht immer das die Leiststelle vorgibt ob mit oder ohne Sonderrechte. Dem ist nicht überall so.
    Ja das darf die Feuerwehr, der Kats und die Rettungsdiestfahrzeuge, die im auftrag vom Kats unterwegs sind (bei Einsatz), weil diese in der erfüllung Hoheitlicher aufgaben zu Einsätzen fahren. Bei "normalen" Rettungsdienst darf/muss das die LST entscheiden. Bei der Feuerwehr/Kats darf das der Einheitsführer (Gruppenführer/Zugführer/Fahrzeugfuhrer...). Also bei uns in Hessen ist das so.


    Bei uns im Landkreis geht der Hausnotruf bei der LST ein und diese schicken dann einen RTW zum Schlüsseldepo (mit oder ohne SoSi entscheidet die LST) und dort holen sie den Schlüssel ab und fahren dann zum HNR-Teilnehmer. Es gab auch schon die Ausnahme, da ist die Feuerwehr zum Schlüsseldepo gefahren und hat den schlüssel abgeholt.

    Gruß

  10. #10
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    2.363
    Der Hausnotrufdienst, hat eingehende Meldungen, die vom Benutzer ausgelöst werden entsprechend der nächsten zuständigen Rettungsleitstelle weiterzuleiten!

    Er dient lediglich als Verbindungsstelle zwischen Hilfesuchenden und der Rettungsleitstelle. Wird der Alarm ausversehen ausgelöst ( kommt am Tag 100mal vor ) wird in der Regel eine Sprachverbindung aufgebaut, und der Mitarbeiter kann dann nach der Person fragen was los ist etc.

    Der Hausnotrufdienst hat dann wenn ein Hilfeersuchen vorliegt dieses weiterzugeben. Es kann nicht sein das dann diese Meldungen eigenständig, womöglich auch noch mit Sondersignal abgearbeitet werden!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  11. #11
    Registriert seit
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    2.651
    Zitat Zitat von gmellus
    ...
    Fraglicher Fall 1: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen?
    Der HNR darf, egal ob im RD oder außerhalb angesiedelt, KEINE Sonderrechte in Anspruch nehmen! Die SoSi-Anlage muss abgebaut, bzw, wenn das Fzg aufgrund anderer Verwendung eine benötigt (Reserve-KTW), für den HNR-Dienst ausser Funktion genommen werden!

    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?
    Der RD sollte IMMER sofort alarmiert werden --> "Unterlassene Hilfeleistung" und "Garantenpflicht" ein Begriff?

    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 3: Ein Einsatz, der als eventueller Notfall ("gestürzt") hereinkommt. Darf der Dienst mit Einsatz von Blaulicht und Horn zum Patienten fahren, um eine Versorgung durchzuführen und erst vor Ort über eine Nachalarmierung des RD entscheiden?
    Nur wenn beim HNR-Eingang fest steht, dass KEIN Notfall vorliegt (gestürzt ist z.B. nicht immer ein Notfall) kann der HNR zur Wohnung fahren um sich von dem Zustand des Kunden zu überzeugen und, wenn sich DANN ERST herausstellt, dass ein Notfall vorliegt (Schenkelhalsbruch...), den RD dazualarmieren.

    Danke für eure Auskünfte, gerne auch aus rechtlicher Sicht (Bayern).[/QUOTE]
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  12. #12
    gmellus Gast
    Hallo AkkonHaLand,

    vielen Dank für deine klaren Worte. woher beziehst du denn deine Quellen, hast du da was schriftliches?
    Unsere Hausnotrufler verstehen sich nämlich inzwischen als "Quasi-First-Responder" für ihre Hausnotrufkunden...

    Grüße gmellus

  13. #13
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Moin moin,

    auch wenn dies hier schon öfers Grund für Diskussionen war: First Responder sind kein Rettungsdienst, und damit auch nicht mit SoSi auszustatten. Wir haben hier gerade einen aktuelle Fall gehabt, der vom Justiziar überprüft wurde.
    Auch der Hausnotruf ist kein Rettungsdienst, und damit nicht SoSi-befähigt.

    Siehe dazu: StVO §§ 35, 38

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
    gmellus Gast
    mhhhh... gibt es denn einen argumentativen unterschied zwischen hnr und hvo? wir haben bei uns im lkr mehrere hvo die alle mit SoSi fahren, auch von anderen organisationen... da kann ich nichts machen.
    wo ich einschreiten will und evtl. auch kann ist bei unserer hnr-gruppe, da dieses verhalten unserem ehrenamt schadet. voschläge was ich dem leiter konkret sagen kann?

  15. #15
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    ganz einfach das wenn er so weitermacht er bald menschen auf dem gewissen hat; eine Strafanzeige, da du den anghörigen genau die richtigen Worte sagst warum Oma noch leben könnte und all den Kram
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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