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Thema: Sonderrechte im Hausnotruf

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Prinzipiell dürfte da nix entgegenstehen wenn das Fahrzeug legal mit SoSi Anlage ausgerüstet ist, aber

    Was soll das denn?
    Später alarmieren um erster zu sein?
    Das wäre ja in etwa so wenn ich sehe das es beim Nachbarn brennt ich erst zum Gerätehaus fahr und dann den Notruf absetz das ich im ersten Fahrzeug sitze.
    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    gmellus Gast
    Natürlich gibt es eine Zulassung für das KFZ. Aber darf dann der Hausnotruf selbststädig Sondersignale einsetzten, ohne dass es von der Leistelle angeordnet wurde?
    Zum Fall 2: Es wird den Kunden natürlich zugesichert, dass man mit dem Schlüssel in die Wohnung kommt und daher will man vor dem RD da sein, damit dieser nicht in Verlegeheit kommt evtl. mit der Pol sich an der Wohnungstüre zu verlustieren...

  3. #3
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    zu diesem Fall 2

    Das ist ja der größte Rotz seit langen den ich gehört hab

    das geht meiner Auffassung gar nicht.. entweder ist es ein notfall oder nicht
    und wenn der patient fast tot ist und der schlüssel ist nicht da dann ist das Pech für den Patienten und glück für den örtlichen Schreiner

    weil was machst du wenn der Patient in der Zeit wo du Vorsprung raus fährst verstirbt.. dann sind wir im Bereich Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und dann?

    meines Erachtens gibt es keinen Grund den Schlüsseldienst des Hausnotrufanbeiters mit SOSI auszurüsten

    die Tatsache eine Tür im Bedarfsfall nicht eintreten zu müssen steht in keinerlei Relevanz zu den gesteigerten Gefahren einer SOSI Fahrt

    was geht ist die Info an die LST das der SChlüssel kommt. Sollte sich die Situation als nicht Lebensgefährdend rausstellen (Kontakt zur Person) dann kann man ja noch warten
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
    gmellus Gast
    ich bin da ganz eurer meinung. ich habe derzeit nur das problem dass es bei uns so läuft und ich als außenstehender handfeste v.a. rechtliche begründungen brauche um dagegen vorzugehen.
    also, kennt ihr da rechtliche gegebenheiten?

  5. #5
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    Zitat Zitat von gmellus
    Aber darf dann der Hausnotruf selbststädig Sondersignale einsetzten, ohne dass es von der Leistelle angeordnet wurde?

    das Thema hatten wir schonmal. Ich lass mir (Feuerwehr) auch nicht von der Leitstelle sagen ob ich mit Sonderrechten fahre oder nicht. Wenn mir die LST Infos gibt und ich der Meinung bin das Sonderrechte erforderlich sind dann teile ich der LST freundlich mit das ich sie in Anspruch nehme.
    Also sagt nicht immer das die Leiststelle vorgibt ob mit oder ohne Sonderrechte. Dem ist nicht überall so.

    und nun zum thema
    Andreas hat schon recht
    "Der Hausnotrufdienst, ist KEIN Rettungsdienst, ist KEIN First-Responder und auch nicht die FEUERWEHR."
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  6. #6
    gmellus Gast
    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Meinungen und Antworten. Dann versuch ich mal das ganze zusammenzufassen:

    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 1: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen?
    Eventuell möglich. Das Fahrzeug braucht eine Zulassung. Der Fahrer braucht eine entsprechende Fahrerschulung. Die Rettungsleitstelle muss mit eingeschaltet werden zwecks paralleler Alarmierung des RD. Die LST muss über den Einsatz der SoSi informiert werden (?).
    Fragepunkt: Wer entscheidet ob das Meldebild tatsächlich ein Notfall ist - die Hausnotrufzentrale oder der HND oder beide. Kann ein Fahrer des HND (bei uns in der Regel Sanhelfer) überhaupt in der Lage sein, das Meldebild richtig einzuschätzen, bspw. einen Sturz?


    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?
    Eindeutig: geht nicht; Stichwort "Unterlassene Hilfeleistung" und "Garantenpflicht"


    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 3: Ein Einsatz, der als eventueller Notfall ("gestürzt") hereinkommt. Darf der Dienst mit Einsatz von Blaulicht und Horn zum Patienten fahren, um eine Versorgung durchzuführen und erst vor Ort über eine Nachalarmierung des RD entscheiden?
    "Der Hausnotrufdienst, ist KEIN Rettungsdienst, ist KEIN First-Responder und auch nicht die FEUERWEHR."
    D.h. wenn der RD nicht alarmiert wurde KANN KEIN rechtfertigender Notstand vorliegen --> geht nicht

    Habe ich das so jetzt richtig zusammengefasst, gibt es andere Auffassungen?

    @AkkonHaLand: Deine Einschätzung wäre mir die liebste, wir haben an unserem Standort derzeit das Problem, dass durch den HND wieder mal eine Blaulichtfraktion hochgezüchtet wird. Hast du konkrete Quellen für deine Aussagen?

    Grüße gmellus

  7. #7
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    zu 3...
    nur möglich wenn es von vorne rein klar ist das der Patient nicht vital bedroht ist.

    Dann aber anfahrt ohne SOSI

    generell

    das verbringen eines Schlüssel rechtfertigt in keinem Fall SOSI
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  8. #8
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    Gott sei dank fährt bei uns der normale Rettungsdienst Hausnotrufe.
    Die Schlüssel sind in der Rettungswache und sobald einer auf den Knopf drückt oder nach 24 std nicht betätigt wird, wird automatisch der zuständige RTW als Notfall alarmiert.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
    gmellus Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Gott sei dank fährt bei uns der normale Rettungsdienst Hausnotrufe.
    Die Schlüssel sind in der Rettungswache und sobald einer auf den Knopf drückt oder nach 24 std nicht betätigt wird, wird automatisch der zuständige RTW als Notfall alarmiert.
    bei uns ist der hnd für drei lkr zuständig, die schlüssel nicht immer auf der rw platziert und der rd von verschiedenen organisationen sichergestellt, die da leider nicht mitspielen würden...
    aber diese art von rd-einsätzen sind ja wohl auch das nervigste was es gibt, oder?

  10. #10
    gmellus Gast
    ok, d.h. nach deiner auffassung, dass auch im fall1 kein sosi einzusetzen ist.

    so. jetzt haben wir nun den fall, dass es bei uns so läuft. wie kann ich unserem leiter des hnd das messer auf die brust setzen und sagen, dass er das so nicht machen kann?
    wenn ich jetzt anfange von wegen "das verbringen eines Schlüssel rechtfertigt in keinem Fall SOSI" dann erzählt er mir, dass das 1. schon immer so war und 2. der hnd als ersthelfer fungiert, da er ja notfallequipment und in gewisser weise auch ausgebildete helfer hat.

    der hintergrund bei der ganzen sache ist halt, dass der leiter hnd seine dienste gut besetzt bekommt, weil die leute geil aufs blaulichtfahren sind, was er öffentlich so halt nie zugeben würde...
    Geändert von gmellus (26.06.2006 um 12:38 Uhr)

  11. #11
    master19 Gast
    Zitat Zitat von tower911
    das Thema hatten wir schonmal. Ich lass mir (Feuerwehr) auch nicht von der Leitstelle sagen ob ich mit Sonderrechten fahre oder nicht. Wenn mir die LST Infos gibt und ich der Meinung bin das Sonderrechte erforderlich sind dann teile ich der LST freundlich mit das ich sie in Anspruch nehme.
    Also sagt nicht immer das die Leiststelle vorgibt ob mit oder ohne Sonderrechte. Dem ist nicht überall so.
    Ja das darf die Feuerwehr, der Kats und die Rettungsdiestfahrzeuge, die im auftrag vom Kats unterwegs sind (bei Einsatz), weil diese in der erfüllung Hoheitlicher aufgaben zu Einsätzen fahren. Bei "normalen" Rettungsdienst darf/muss das die LST entscheiden. Bei der Feuerwehr/Kats darf das der Einheitsführer (Gruppenführer/Zugführer/Fahrzeugfuhrer...). Also bei uns in Hessen ist das so.


    Bei uns im Landkreis geht der Hausnotruf bei der LST ein und diese schicken dann einen RTW zum Schlüsseldepo (mit oder ohne SoSi entscheidet die LST) und dort holen sie den Schlüssel ab und fahren dann zum HNR-Teilnehmer. Es gab auch schon die Ausnahme, da ist die Feuerwehr zum Schlüsseldepo gefahren und hat den schlüssel abgeholt.

    Gruß

  12. #12
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    Der Hausnotrufdienst, hat eingehende Meldungen, die vom Benutzer ausgelöst werden entsprechend der nächsten zuständigen Rettungsleitstelle weiterzuleiten!

    Er dient lediglich als Verbindungsstelle zwischen Hilfesuchenden und der Rettungsleitstelle. Wird der Alarm ausversehen ausgelöst ( kommt am Tag 100mal vor ) wird in der Regel eine Sprachverbindung aufgebaut, und der Mitarbeiter kann dann nach der Person fragen was los ist etc.

    Der Hausnotrufdienst hat dann wenn ein Hilfeersuchen vorliegt dieses weiterzugeben. Es kann nicht sein das dann diese Meldungen eigenständig, womöglich auch noch mit Sondersignal abgearbeitet werden!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  13. #13
    gmellus Gast
    ok, wir haben eine eigene hausnotrufzentrale, die die meldungen der kunden entgegennimmt und sie per telefon ans diensthandy der hausnotrufbereitschaft weiterleitet. diese entscheidet dann selbstständig, was sie macht.
    und genau da ist der haken: m.E. entscheiden sie sich allzu oft fürs sosi auch wenns nicht gerechtfertigt ist, von den obigen grundsätzlichen bedenken ganz abgesehen

  14. #14
    Jens1985 Gast
    @Alex22

    kurze frage, wie viele RTWs haltet ihr denn für den HND vor?

    Der HND fährt bei uns im Kreis mal locker 20 Einsätze am tag, wenn das der RD machen würde, wäre der RTW den ganzen Tag nicht mehr verfügbrar, es sei den man nimmt einen eigenen RTW und das wird wohl kein Kreis bezahlen oder habt ihr weiniger HND einsätze?

    @Master 19

    Ich glaube du hast da was falsch verstanden, es ist IMMER in ganz deutschland so das der Fahrer die letzte entscheidung über SoSi trifft, die LST kann eine solche anweisung nicht bindend geben, da ihre befugnisse im Landesrecht verankert sind und die STVO bundesgesetz ist, und somit über Landesrecht steht. Ein Einheitsführer kann auch nur eine empfehlung geben, die einzigsern die nach der entscheidung des Fahrers evtl. eingreifen könnten ist die Polizei, die sich da aber besser fein raushalten sollten, denn auch ein Polizist wandert in den Bau wenn er ohne wirklich driftigen grund nen z.b. RTW im Einsatz anhält und sich daraus dementsprechende konsequenzen ergeben.

    Wollte jetzt nicht wieder eine solche Diskusion aufflammen lassen, nur mal so als randbemerkung.

    Gruß Jens

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von gmellus
    ok, wir haben eine eigene hausnotrufzentrale, die die ........
    und genau da ist der haken: m.E. entscheiden sie sich allzu oft fürs sosi auch wenns nicht gerechtfertigt ist, von den obigen grundsätzlichen bedenken ganz abgesehen
    Hallo!

    Ja, da scheint der Haken zu sein. Das sollte abgestellt werden.
    I believe on Digitalfunk

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