Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Meinungen und Antworten. Dann versuch ich mal das ganze zusammenzufassen:

Zitat Zitat von gmellus
Fraglicher Fall 1: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen?
Eventuell möglich. Das Fahrzeug braucht eine Zulassung. Der Fahrer braucht eine entsprechende Fahrerschulung. Die Rettungsleitstelle muss mit eingeschaltet werden zwecks paralleler Alarmierung des RD. Die LST muss über den Einsatz der SoSi informiert werden (?).
Fragepunkt: Wer entscheidet ob das Meldebild tatsächlich ein Notfall ist - die Hausnotrufzentrale oder der HND oder beide. Kann ein Fahrer des HND (bei uns in der Regel Sanhelfer) überhaupt in der Lage sein, das Meldebild richtig einzuschätzen, bspw. einen Sturz?


Zitat Zitat von gmellus
Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?
Eindeutig: geht nicht; Stichwort "Unterlassene Hilfeleistung" und "Garantenpflicht"


Zitat Zitat von gmellus
Fraglicher Fall 3: Ein Einsatz, der als eventueller Notfall ("gestürzt") hereinkommt. Darf der Dienst mit Einsatz von Blaulicht und Horn zum Patienten fahren, um eine Versorgung durchzuführen und erst vor Ort über eine Nachalarmierung des RD entscheiden?
"Der Hausnotrufdienst, ist KEIN Rettungsdienst, ist KEIN First-Responder und auch nicht die FEUERWEHR."
D.h. wenn der RD nicht alarmiert wurde KANN KEIN rechtfertigender Notstand vorliegen --> geht nicht

Habe ich das so jetzt richtig zusammengefasst, gibt es andere Auffassungen?

@AkkonHaLand: Deine Einschätzung wäre mir die liebste, wir haben an unserem Standort derzeit das Problem, dass durch den HND wieder mal eine Blaulichtfraktion hochgezüchtet wird. Hast du konkrete Quellen für deine Aussagen?

Grüße gmellus