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Thema: Sonderrechte im Hausnotruf

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    zu diesem Fall 2

    Das ist ja der größte Rotz seit langen den ich gehört hab

    das geht meiner Auffassung gar nicht.. entweder ist es ein notfall oder nicht
    und wenn der patient fast tot ist und der schlüssel ist nicht da dann ist das Pech für den Patienten und glück für den örtlichen Schreiner

    weil was machst du wenn der Patient in der Zeit wo du Vorsprung raus fährst verstirbt.. dann sind wir im Bereich Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und dann?

    meines Erachtens gibt es keinen Grund den Schlüsseldienst des Hausnotrufanbeiters mit SOSI auszurüsten

    die Tatsache eine Tür im Bedarfsfall nicht eintreten zu müssen steht in keinerlei Relevanz zu den gesteigerten Gefahren einer SOSI Fahrt

    was geht ist die Info an die LST das der SChlüssel kommt. Sollte sich die Situation als nicht Lebensgefährdend rausstellen (Kontakt zur Person) dann kann man ja noch warten
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
    gmellus Gast
    ich bin da ganz eurer meinung. ich habe derzeit nur das problem dass es bei uns so läuft und ich als außenstehender handfeste v.a. rechtliche begründungen brauche um dagegen vorzugehen.
    also, kennt ihr da rechtliche gegebenheiten?

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