Hallo !
Die Sondersignale sind nicht alleine aus dem §38 StVO heraus begründet, dies geschieht auch über die Ausnahmegenehmignung §70 Teil C der StVZO.
D.h. auf Beantragung könnte auch ein Hausnotrufdienst Blaues Blinklicht und Einsatzhorn bekommen.
Allerdings, sind derartige Einsätze bei denen ein Hausnotrufdienst mit Sondersignalen fährt ausschließlich über eine dafür zuständige Rettungsleitstelle etc. abzuwickeln, dann nämlich ist ein geeignetes Rettungsmittel hinzu zuziehen!
Es muss ein Aufgabenfestlegung erfolgen, wann und warum ein Hausnotrufdienst z.b. zur Schlüsselübergabe alarmiert wird. Es ist die Verhältnismäßigkeit abzuwägen, ob nicht ein anderer dritter ( Feuerwehr, Schlüsseldienst ) schneller vor Ort sein kann als der Hausnotrufdienst.
Da im §38 StVZO (Blaues Blinklicht und Einsatzhorn ) und §35 StVO ( Sonderrechte ) ein Hausnotrufdienst nicht aufgeführt ist, kann die Mißachtung der Verkehrsregeln nur über den Rechtfertigenden Notstand begründet werden. Daher gilt für eine Einsatzfahrt des Hausnotrufes mit Sondersignal eine ganz besondere Abwägung der Rechtfertigung!!
Der Hausnotrufdienst, ist KEIN Rettungsdienst, ist KEIN First-Responder und auch nicht die FEUERWEHR. Er steht in der Alarmierungskette ganz am Schluß, das muss man sich immer vor Augen halten!!
MfG