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Thema: Sonderrechte im Hausnotruf

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.256
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    auch wenn dies hier schon öfers Grund für Diskussionen war: First Responder sind kein Rettungsdienst, und damit auch nicht mit SoSi auszustatten.
    Das einzigste womit du Recht hast, daß First Responder kein Rettungsdienst ist.
    FP gehört zur Feuerwehr und Feuerwehrfahrzeugen dürfen sehrwohl mit SoSi Anlage ausgestattet werden und wenn dann ein FP Einsatz ist, darf zur Abwehr gesundheitlicher Schäden sehrwohl dies benützt werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    18.01.2003
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    180
    Interessant!

    Bei uns hier (Grenzgebiet HE/BW) fährst nen VW Combo mit großer Beschriftung HAUSNOTRUF rum.. mit SoSi-Analge..

    Hab ihn sogar ma in action gesehen *lol

    wäre mir peinlich, mit so ner tröte zu fahren.

    Was ich dabei nicht verstehe, der fährt bei uns im Kreis spazieren. (=Kreis Bergstraße HEssen) kommt aber aus Mannheim (=Baden-Würtenberg, 2 Landkreise weiter)

    Das Fz hat Mannheimer Zulassung..

    73,
    Daniel

  3. #3
    Jens1985 Gast
    @Akkon Land

    was deine erste aussage angeht, muss ich dir wehemend wiedersprechen, wir haben hier in unserem Kreis, auch einen HND, der wird vom Malteser-Hilfsdienst unterhalten, bin da selber früher mitgefahren.

    Das ganze läuft so:

    zwei PKW des MHD, einer als reserve, gut motorisiert, mit sportfahrwerken ect. ausgestattet mit fest installiertem SoSi, das reserve fahrzeug hat nen Magnet Blitzer.

    Im Fahrzeug befindet sich ein umfangreich ausgestatteter Notfall-Rucksack (AED,O2,Infusionen ect), sowie weitere spezifische beladung, schlüsselkasten, handscheinwerfer, PK6 und so weiter.

    In der Woche wechseln sich zwei Zivis ab Tag und Nacht schicht, beide mit erweiterter Ersthelfer ausbildung, am wochenende wir das fahrzeug von ehrenamtlichen besetzt, die mindestens RH sind.

    Wenn einer der Teilnehmer einen Notfall hat, drückt er auf den "roten Knopf", die Leitstelle der Caritas meldet sich, und alarmiert den HND über ein breitschafts Handy.

    Wenn sich die Teilnehmer melden und angaben wie z.b. Brustschmerz ect. machen, wird der RD direckt mitalarmiert.

    Wenn sie sich nicht melden, fährt nur der HND hin, und alarmiet evtl. den RD nach.
    Ich weis das das ein kritischer punkt ist, aber wenn man bei allen "notfall" alarmen den RD mitschicken würde, müsste man im kreis eine zusätzliche Rettungswache bauen, die den ganzen tag nur die HND einsätze mitfährt, und das ist verständlicher weise nicht möglich.

    Was die benutzung von SoSi angeht, die Fahren dürfen nach vorheriger einweisung und fahrsicherheitstraining, bei jedem Notfall einsatz mir SoSi fahren, andernfalls würden Zeiten von 20 Minuten von alarmierung bis eintreffen vergehen.

    Nur wenn der HND einsatzmäßig gebunden ist, wird die FW mit RTW alarmiert, und bricht dann die jeweilige tür auf.

    ich weis das es lücken in diesem System geht, und ich kämpfe seit jahren darum das die Zivis die HND fahren mindestens einen RS machen müssen, aber bis auf den ausbildungstand, kann man an diesem system bei uns nicht viel ändern, weil es für FW und RD einfach unmöglich ist, jeden dieser Einsätze zu fahren.

    Aber das der HND mit SoSi fährt, ist meiner meinung nach völlig selbstverständlich.

    Gruß Jens

  4. #4
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    21.04.2006
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    13
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    ..... First Responder sind kein Rettungsdienst, und damit auch nicht mit SoSi auszustatten.....
    Entschuldige, das ich da mal so in die Bresche haue.....ABER ich vermute mal du wohnst in einem Gebiet in dem der RD die Regelfristen einhält oder? Nun, bei uns ist es nicht der Fall, wir haben eine First-responder-Gruppe und dürfen auch nicht mit SoSi fahren. Und genau das ist eine Sache wo man das Gesetz dringend überarbeiten muss. Und warum muss eine FFW zu einer Ölspur mit SoSi fahren?...aber wenn das Thema hier schon oft genug behandelt wurde, will ich es damit mal gut sein lassen. Ist halt nur meine pers. Meinung. (Und ich arbeite hauptber. im RD, und wir freuen uns immer, wenn First-Responder schon vor Ort sind und adäquat Massnahmen durchgeführt haben!)

  5. #5
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    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo !

    Die Sondersignale sind nicht alleine aus dem §38 StVO heraus begründet, dies geschieht auch über die Ausnahmegenehmignung §70 Teil C der StVZO.

    D.h. auf Beantragung könnte auch ein Hausnotrufdienst Blaues Blinklicht und Einsatzhorn bekommen.
    Allerdings, sind derartige Einsätze bei denen ein Hausnotrufdienst mit Sondersignalen fährt ausschließlich über eine dafür zuständige Rettungsleitstelle etc. abzuwickeln, dann nämlich ist ein geeignetes Rettungsmittel hinzu zuziehen!

    Es muss ein Aufgabenfestlegung erfolgen, wann und warum ein Hausnotrufdienst z.b. zur Schlüsselübergabe alarmiert wird. Es ist die Verhältnismäßigkeit abzuwägen, ob nicht ein anderer dritter ( Feuerwehr, Schlüsseldienst ) schneller vor Ort sein kann als der Hausnotrufdienst.
    Da im §38 StVZO (Blaues Blinklicht und Einsatzhorn ) und §35 StVO ( Sonderrechte ) ein Hausnotrufdienst nicht aufgeführt ist, kann die Mißachtung der Verkehrsregeln nur über den Rechtfertigenden Notstand begründet werden. Daher gilt für eine Einsatzfahrt des Hausnotrufes mit Sondersignal eine ganz besondere Abwägung der Rechtfertigung!!

    Der Hausnotrufdienst, ist KEIN Rettungsdienst, ist KEIN First-Responder und auch nicht die FEUERWEHR. Er steht in der Alarmierungskette ganz am Schluß, das muss man sich immer vor Augen halten!!


    MfG
    I believe on Digitalfunk

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