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Thema: Sonderrechte im Hausnotruf

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    So jez muss ich auch mal einen Kommentar zu dem Thema abgeben :)

    Also wir haben für den HNR ein KFZ mit SoSi.
    Handhabung ist bei uns auch ganz klar geregelt, grundsätzlich wird zu den HNR Einsätzen OHNE SoSi angefahren.
    Ausnahme es wird parallel dazu der Rettungsdienst alarmiert, Erstens kommt es dann durchaus vor dass das HNR-Fahrzeug vor dem RD ankommt und zweitens hat das HNR Fahrzeug den Schlüssel für die Wohnung.
    Fehleinsätze bei Einsätzen mit zeitgleich alarmierten Rettungsdienst ist sehr gering will jez keine Zahlen nennen weil ich sie ned weiß.

    Also SoSi Anlagen bei HNR Fahrzeugen haben schon ihren Sinn, allerdings sollte man nicht pauschal alle Einsätze mit SoSi fahren...
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  2. #2
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    Ein bisschen Augenmass, und schon ist vieles nicht so schwer...
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  3. #3
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    Tatsache ist, dass Fahrzeuge des Hausnotrufdienstes keine Fahrzeuge des Rettungsdienstes und keine Fahrzeuge des KatSchutzes sind. Insofern könnte es etwas eng werden mit einer SoSi-Anlage.
    So lang alles gut geht, gibtßs da auch keine Probleme. Aber verursache mal einen VU mit SoSi im HNR. Je nach Richter und beauftragtem Gutachter könntest Du da sehr alt aussehen.

    Unsere HNR-Fahrzeuge haben keine SoSi-Anlage. Wir haben allerdings die Zentrale auf der Wache. Und wenn was dringendes ist, nimmt halt der RTW den Schlüssel mit.
    Und das finde ich das sicherste System.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    wenn...

    ... die Zulassungsbehörde die SoSi-Anlage genehmigt, darfst Du sie auch nutzen.
    Unser Turmwagen für die Strassenbahnfahrleitung hat sie auch. Es kommt auf die Art und Weise der Durchführung einer Reklamefahrt an.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  5. #5
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    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    ... die Zulassungsbehörde die SoSi-Anlage genehmigt, darfst Du sie auch nutzen.
    ...vorausgesetzt, die Indikation stimmt. Und ich kann mir gut vorstellen, dass sich der Richter und die Zulassungsbehörde da nicht immer einer Meinung sind.
    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    Unser Turmwagen für die Strassenbahnfahrleitung hat sie auch. Es kommt auf die Art und Weise der Durchführung einer Reklamefahrt an.
    Mit dem fahrt Ihr aber hoffentlich keine HNR-Einsätze ;-)
    Versorgungsbetriebe dürfen übrigens auch SoSi-Fahrzeuge haben, soweit dies notwendig ist.
    Wie gesagt: HNR-Fahrzeuge sind nicht Teil des Rettungsdienstes.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Hausnotruffahrzeuge dürfen nicht mit Sondersignaleinrichtungen ausgerüstet werden,
    da sie nach §35 Absatz 1 nicht zur
    * Bundeswehr
    * Bundespolizei
    * Feuerwehr
    * Katastrophenschutz
    * Polizei
    * Zoll
    gehören.
    Einige Organisationen des Katastrophenschutz machen sich jedoch eine Lücke zu schaffen. Sie melden das Fahrzeug als Führungsfahrzeuge im Katastrophenschutz an und erhalten dann die Freigabe zum EINBAU einer solchen Anlage. Es ist Ihnen jedoch nicht unterlassen, das Fahrzeug für den Hausnotrufdienst einzusetzen.
    Die Benutzung des Sondersignals ist eine ganz andere Perspektive!
    Wenn ein Fahrzeug des Katastrophenschutzes(siehe oben) mit Sondersignaleinrichtungen ausgestattet ist, darf dieses Fahrzeug diese nur in Anspruchnehmen wenn sie hoheitliche Aufgabe erfüllen müssen.
    Und Hausnotrufdienst fällt da mit Sicherheit nicht drunter.

  7. #7
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    wenn man über das HNR telefon hört das es wirklich um leben und tod geht, schickt man doch einfach nen retter + feuerwehr hin.
    natürlich nur wenn man selber eine fahrzeit von 15min+ hat
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

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