Hausnotruffahrzeuge dürfen nicht mit Sondersignaleinrichtungen ausgerüstet werden,
da sie nach §35 Absatz 1 nicht zur
* Bundeswehr
* Bundespolizei
* Feuerwehr
* Katastrophenschutz
* Polizei
* Zoll
gehören.
Einige Organisationen des Katastrophenschutz machen sich jedoch eine Lücke zu schaffen. Sie melden das Fahrzeug als Führungsfahrzeuge im Katastrophenschutz an und erhalten dann die Freigabe zum EINBAU einer solchen Anlage. Es ist Ihnen jedoch nicht unterlassen, das Fahrzeug für den Hausnotrufdienst einzusetzen.
Die Benutzung des Sondersignals ist eine ganz andere Perspektive!
Wenn ein Fahrzeug des Katastrophenschutzes(siehe oben) mit Sondersignaleinrichtungen ausgestattet ist, darf dieses Fahrzeug diese nur in Anspruchnehmen wenn sie hoheitliche Aufgabe erfüllen müssen.
Und Hausnotrufdienst fällt da mit Sicherheit nicht drunter.





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