Ergebnis 1 bis 15 von 88

Thema: Sonderrechte im Hausnotruf

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    12.10.2006
    Beiträge
    1.025
    wenn jeder ***** sosi haben darf dann würdest du auf den straßen mehr martinshorn hören als motorgeräusche! wenn es so eilig ist, dass der kleine hausnotrufdienst ( meistens sind es zivis mit eh.ausbildung!!!! ) mit sonderrechten fahren darf, dann bitte auch mit besserer ausbildung! wenn der HND das darf wieso dann nicht die FFler bis zum GH ?? die SEG´s bis zur wache? rechtfertigender notstand ist ja immer die laberei aber schau dir mal die verhältnissmäßigkeit der mittel an, 95% der alarme im HND sind fehlalarme, wo siehst du da jetzt den sinn der freigabe der sonderrechte für den HND ??? was will denn der HND machen bei nem infarkt?? sauerstoff geben ist da das maximum! und ob jetzt die 10l 5 min früher oder später drauf kommen spielt erstmal keine rolle!

    viele grüße von nem FFler und Rettungsassistentem im Praktikum :P *LOL*

    ps: gebe acht ich kenne auch einen jurastudenten ^^ -> der ja auch, genau wie deine verwandschaft aus dem jurabereich all zuviel ahnung vom rettungsdienst haben ;)

    Letztendlich entscheidend ist: LEBEN
    GENAU und wenn du so oft grundlos mit alarm durch stadt und land rast wirst du das nicht mehr lange ;)
    wenn du schneller fahren willst MACH DAS DOCH, dann tu das so wie die FFler und nehm das auf deine eigene kappe! vom schnell ankommen hindert dich keiner! wenn du das machst werden deine patienten auch überleben - das liegt jetzt nur an dir ;)

    :D

    ich habe hier mal so Eure Diskussionen verfolgt
    naja, der letzte beitrag liegt jetzt 1 1/2 jahre zurück ^^
    Geändert von Mr. Blaulicht (04.05.2008 um 19:32 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    263
    So jez muss ich auch mal einen Kommentar zu dem Thema abgeben :)

    Also wir haben für den HNR ein KFZ mit SoSi.
    Handhabung ist bei uns auch ganz klar geregelt, grundsätzlich wird zu den HNR Einsätzen OHNE SoSi angefahren.
    Ausnahme es wird parallel dazu der Rettungsdienst alarmiert, Erstens kommt es dann durchaus vor dass das HNR-Fahrzeug vor dem RD ankommt und zweitens hat das HNR Fahrzeug den Schlüssel für die Wohnung.
    Fehleinsätze bei Einsätzen mit zeitgleich alarmierten Rettungsdienst ist sehr gering will jez keine Zahlen nennen weil ich sie ned weiß.

    Also SoSi Anlagen bei HNR Fahrzeugen haben schon ihren Sinn, allerdings sollte man nicht pauschal alle Einsätze mit SoSi fahren...
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  3. #3
    Registriert seit
    13.12.2005
    Beiträge
    204
    Ein bisschen Augenmass, und schon ist vieles nicht so schwer...
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Tatsache ist, dass Fahrzeuge des Hausnotrufdienstes keine Fahrzeuge des Rettungsdienstes und keine Fahrzeuge des KatSchutzes sind. Insofern könnte es etwas eng werden mit einer SoSi-Anlage.
    So lang alles gut geht, gibtßs da auch keine Probleme. Aber verursache mal einen VU mit SoSi im HNR. Je nach Richter und beauftragtem Gutachter könntest Du da sehr alt aussehen.

    Unsere HNR-Fahrzeuge haben keine SoSi-Anlage. Wir haben allerdings die Zentrale auf der Wache. Und wenn was dringendes ist, nimmt halt der RTW den Schlüssel mit.
    Und das finde ich das sicherste System.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    Registriert seit
    13.12.2005
    Beiträge
    204

    wenn...

    ... die Zulassungsbehörde die SoSi-Anlage genehmigt, darfst Du sie auch nutzen.
    Unser Turmwagen für die Strassenbahnfahrleitung hat sie auch. Es kommt auf die Art und Weise der Durchführung einer Reklamefahrt an.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  6. #6
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    ... die Zulassungsbehörde die SoSi-Anlage genehmigt, darfst Du sie auch nutzen.
    ...vorausgesetzt, die Indikation stimmt. Und ich kann mir gut vorstellen, dass sich der Richter und die Zulassungsbehörde da nicht immer einer Meinung sind.
    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    Unser Turmwagen für die Strassenbahnfahrleitung hat sie auch. Es kommt auf die Art und Weise der Durchführung einer Reklamefahrt an.
    Mit dem fahrt Ihr aber hoffentlich keine HNR-Einsätze ;-)
    Versorgungsbetriebe dürfen übrigens auch SoSi-Fahrzeuge haben, soweit dies notwendig ist.
    Wie gesagt: HNR-Fahrzeuge sind nicht Teil des Rettungsdienstes.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
    Registriert seit
    27.05.2008
    Beiträge
    195
    Hausnotruffahrzeuge dürfen nicht mit Sondersignaleinrichtungen ausgerüstet werden,
    da sie nach §35 Absatz 1 nicht zur
    * Bundeswehr
    * Bundespolizei
    * Feuerwehr
    * Katastrophenschutz
    * Polizei
    * Zoll
    gehören.
    Einige Organisationen des Katastrophenschutz machen sich jedoch eine Lücke zu schaffen. Sie melden das Fahrzeug als Führungsfahrzeuge im Katastrophenschutz an und erhalten dann die Freigabe zum EINBAU einer solchen Anlage. Es ist Ihnen jedoch nicht unterlassen, das Fahrzeug für den Hausnotrufdienst einzusetzen.
    Die Benutzung des Sondersignals ist eine ganz andere Perspektive!
    Wenn ein Fahrzeug des Katastrophenschutzes(siehe oben) mit Sondersignaleinrichtungen ausgestattet ist, darf dieses Fahrzeug diese nur in Anspruchnehmen wenn sie hoheitliche Aufgabe erfüllen müssen.
    Und Hausnotrufdienst fällt da mit Sicherheit nicht drunter.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •