
Zitat von
Florian Geeste
Laut StvO bedeutet blaues Blinklicht in Verbindung mit Horn "Sonderrechte" und blaues Blinklicht (ohne Horn) allein "Absicherung einer Gefahrenstelle" ohne besondere Rechte.
Falsch .. da sieht man mal das du die StVO in keinster weise verstanden hast.

Zitat von
Jens1985
p.s. zum thema "bei uns in hessen" die STVO ist eine Bundesverordung, also in allen bundesländern gleich
Das stimmt zwar prinzipiell, trotzdem kann jedes Bundesland bestimmte Bereiche der StVO so auslegen wie sie wollen.
Zum Thema HND und komerziell ...
Der HND ist ja wohl nicht weniger kommerziell wie der RD allgemein, den JUH, MHD, DRK oder BRK gehts doch auch nur um gewinnerzielen.
Und ein HND Gerät ist in meinen Augen auch nichts anderes als eine Brandmeldeanlage, ein technisches Gerät das im Notfall einen Alarm auslöst, sprich, wenn einer den Notrufknopf drückt und der Alarm wird ausgelöst bzw er wird nach 24 std nicht betätigt, dann MUSS in erster Linie erstmal von einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung gerechnet werden.
Wäre ja das gleiche wenn ich allein zur BMA fahren würde, weils zu 99,9 % eh nur Fehlalarme sind.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.