Was dein letztes beispiel angeht, kann ich nur sagen Falsch, wöfur gibts denn den § 38 STVO ? da steht doch so etwas klar drin, wenn ich mitm MTW oder LF irgendwo unterwegs bin, und 2 Km weiter en schwerer Vu ist, und ich z.b. den TH satz an board habe, dann fahre ich sofort mit sosi dahin, das wär ja z.b. auf der autobahn fast noch in Sichtweite, wenn ich nicht dahin fahren würde, wäre das § 323 c STBG nämlich unterlassene Hilfeleistung. Natürlich würde ich die Leitstelle darüber informieren, das ich dort hinfahre aber mehr auch nicht.
Gruß Jens




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