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Thema: Sonderrechte im Hausnotruf

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Es ist doch völlig klar, wenn ein Fahrzeug, einer Hilfsorganisation (nein ich rede nicht von verenas HND oder von der Caritas oder von wem auch immer ),
    das von einer behörde zugelassene SoSi einsetzt, um Gefahr von Leib und Leben, hohen sachwerten.......... abzuwenden , dann ist das selbstverständlich völlig Legal !

    Was du ansprichtst, von wegen HND wäre keine Organisaton der BOS ist natürlich richtig, aber z.b. die JUH oder der MHD SIND Organisationen der BOS, und durfgen SoSi haben und einsetzen, sobalt die in der STVO genannten voraussetzungen gegeben sind.

    ...

    Wie gesagt, dein vergleich hinkt ziemlich, so dürfte ja auch ein KTW, wenn er auf dem weg zu einem Kommerziellen San-Dienst ist, was ja auch keine Hoheitliche aufgabe ist, und er an nem VU vorbeikommt ja auch kein SoSi einsetzen um die Unfallstelle abzusichern, weil er ja in Kommerziellem auftrag einer HiOrg unterwegs ist.
    Es ist nicht völlig klar, dass eine BOS-Organisation ein Fahrzeug mit SosiAnlage zum Hausnotruf einsetzen darf. Du irrst in Deinem Beispiel und ich will auch erklären warum.

    Wenn zum Beispiel die JUH an einem Standort sowohl Rettungsdienst als auch Hausnotruf ausübt, dann ist das optisch alles einfach "die JUH". Juristisch aber sind es zwei Gesellschaften. Schau mal für einen speziellen Fall in das zuständige Handelregister. Du wirst Beispielsweise (hier geht es ja nur um ein Beispiel) für die genannte Adresse zweimal die JUH finden, nämlich einmal JUH e.v. mit Unternehmensgegenstand Rettungsdienst und einmal zum Beispiel JUH gGmbh (gemeinnützige GmbH) mit Unternehmensgegenstand Hausnotruf. In der Praxis sind beides die selbe Adresse, vielleicht sogar die selben Telefonnummern und die selben Fahrzeuge, weil man Synergieeffekte nutzt. Aber die Nutzung der Sonderechtsanlagen sind nur für den einen Zweck genehmigt worden nicht für den zweiten.
    Dieses Beispiel dürfte sinngemäß auf die meisten zutreffen.

    Weiter hast Du die SoSi zum Absichern einer Unfallstelle erwähnt. Hier handelt es sich micht um Sonderrechte sondern um die Benutzung einer Warneinrichtung. Laut StvO bedeutet blaues Blinklicht in Verbindung mit Horn "Sonderrechte" und blaues Blinklicht (ohne Horn) allein "Absicherung einer Gefahrenstelle" ohne besondere Rechte.

    Warum etwas gegen die SoSi-Benutzung zu sagen ist? Weil es juristisch gesehen Amtsanmaßung ist wenn man SoSi im Hausnotruf verwendet.

    Noch was zu Deinem Beispiel:
    Wenn ein Hausmeister mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs ist und er erhält einen Anruf, dass seine Frau zwei Straßen weiter gerade ernsthaft verletzt wurde, darf er auch nicht mit SoSi zu diesem Notfall fahren, nur weil er gerade solch ein Fahrzeug besitzt.

  2. #2
    Jens1985 Gast
    Was dein letztes beispiel angeht, kann ich nur sagen Falsch, wöfur gibts denn den § 38 STVO ? da steht doch so etwas klar drin, wenn ich mitm MTW oder LF irgendwo unterwegs bin, und 2 Km weiter en schwerer Vu ist, und ich z.b. den TH satz an board habe, dann fahre ich sofort mit sosi dahin, das wär ja z.b. auf der autobahn fast noch in Sichtweite, wenn ich nicht dahin fahren würde, wäre das § 323 c STBG nämlich unterlassene Hilfeleistung. Natürlich würde ich die Leitstelle darüber informieren, das ich dort hinfahre aber mehr auch nicht.

    Gruß Jens

  3. #3
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    Zitat Zitat von Jens1985
    Was dein letztes beispiel angeht, kann ich nur sagen Falsch, ...
    Gruß Jens

    Dann hast Du es nicht richtig gelesen.

  4. #4
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    Ich sehe das noch etwas anders:
    Die meisten Rettungsfahrzeuge sind steuerbefreit, da sie zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Auch bei anderen Fahrzeugen von HiOrgs sind die Finanzämter großzügig und gewähren Steuerfreiheit. Dafür darf das Fahrzeug aber nur zu bestimmten Zwecken eingesetzt werden. Wird so ein Fahrzeug dann kommerziell genutzt, z.B. in Konkurrenz zu Verenas Notdienst, dann hat die Organisation einen Kostenvorteil, den sie nicht haben dürfte. Das ganze nennt sich Steuerhinterziehung.

    Ein Fahrzeug, welches für Rettungsdienst oder KatS beschafft wurde, darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden! Und Hausnotruf ist keine gemeinnützige Tätigkeit, sondern eine auf gewinnerzielung ausgerichtete kommerzielle Dienstleistung.
    ***keine Signatur***

  5. #5
    Jens1985 Gast
    Wer sagt denn das das so ist???

    das ist doch nur eine vermutung, hier ist dieses Fahrzeug vom MHD eigens gekauft worden, nichts mit steuerfreiheit.

    @master19

    Ich weis nicht was du dir da grade zusammengeschrieben hast, aber ganz davon abgesehen, das dabei einige sache sachlich falsch sind, kann ich nicht wirklich verstehen was du uns damit mitteilen möchtest? Das sind alles sachen die jeder hier in und auswendig können sollte,

    p.s. zum thema "bei uns in hessen" die STVO ist eine Bundesverordung, also in allen bundesländern gleich.


    Gruß Jens

  6. #6
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    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, >>> bei Einsatzfahrten <<< oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Quelle:http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php

    Edit:Kleinen Rechtschreibfehler verbessert

  7. #7
    Jens1985 Gast
    Genau, und wenn der HND zu einem EINSATZ mit dem RD alarmiert wird, z.b. Türöffnung, dann ist das eine EINSATZFAHRT


    Gruß Jens

  8. #8
    master19 Gast

    SoSi

    Sonderrechte = Das auserkraftsetzen der STVO ( auch ohne blaues Blinklicht und Einsatzhorn) z.B.: Halten auf Zebrastreifen oder in Halteverbotszonen, überfahren von Ampelanlagen, Geschwindigkeitsüberschreitung.... In Hessen ist das den Fahrzeugen der BOS in ausübung Hoheitlicher aufgaben (Polizei, Feuerwehr, KatS-einheiten, Ordnungsamt...) gestattet. Es ist auch den Mitgliedern dieser Gestattet. Das heißt, der Feuerwehrmann, der auf dem weg zum Einsatz und dem Gerätehaus ist, dem KatS angehörigen, aber nicht den Rettungsdienst Angehörigen, die NICHT als KatS-einheit alarmiert sind.

    Wegerecht = Andere Verkehrsteilnehmer müssen dem Einsatzfahrzeug platz machen (NUR mit blauem Blinklicht UND Einsatzhorn).

    NUR blaues Blinklicht = Ankündigung eines Geschlossenen Verbandes, Warnung vor einer Gefahrenstelle.

    Alles das weiß ich NUR für Hessen.

    Gruß master19

  9. #9
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    Zitat Zitat von Florian Geeste
    Laut StvO bedeutet blaues Blinklicht in Verbindung mit Horn "Sonderrechte" und blaues Blinklicht (ohne Horn) allein "Absicherung einer Gefahrenstelle" ohne besondere Rechte.
    Falsch .. da sieht man mal das du die StVO in keinster weise verstanden hast.

    Zitat Zitat von Jens1985
    p.s. zum thema "bei uns in hessen" die STVO ist eine Bundesverordung, also in allen bundesländern gleich
    Das stimmt zwar prinzipiell, trotzdem kann jedes Bundesland bestimmte Bereiche der StVO so auslegen wie sie wollen.

    Zum Thema HND und komerziell ...
    Der HND ist ja wohl nicht weniger kommerziell wie der RD allgemein, den JUH, MHD, DRK oder BRK gehts doch auch nur um gewinnerzielen.
    Und ein HND Gerät ist in meinen Augen auch nichts anderes als eine Brandmeldeanlage, ein technisches Gerät das im Notfall einen Alarm auslöst, sprich, wenn einer den Notrufknopf drückt und der Alarm wird ausgelöst bzw er wird nach 24 std nicht betätigt, dann MUSS in erster Linie erstmal von einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung gerechnet werden.
    Wäre ja das gleiche wenn ich allein zur BMA fahren würde, weils zu 99,9 % eh nur Fehlalarme sind.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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