Hallo !
Lexikon:
Fahrzeugführer > nach der StVO, der der das Fahrzeug führt ( Lenken, Bremsen ) usw.
> Feuerwehr, der der die Mannschaft und das Fahrzeug anführt ( Gruppenführer etc. ) Der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges wird i.d.R. als Maschinist bezeichnet. Im Rettungsdienst verleiht man ihm allewrdings den Titel " Fahrer ".
Also wir wiederholen; der Fahrzeugführer ist amtlich Sinnen der Fahrer des Fahrzeuges.
Nun, die Frage wie kann man es verbieten ? Wohl gar nicht, den die dafür Genehmigende Behörde der Stadt/Landkreis etc. hat die Notwendigkeit geprüft und für statthaft erklärt. Allerdings ist diese Ausnahmereglung jederzeit durch die Genehmigende Behörde wiederrufbar!
Also, wenn hier Mißbrauch oder Verschwenderische Nutzung vorliegt, dann sollte mal die Zuständige Stelle sich der Sache annehmen!
MfG