HNO? Hals-Nasen-Ohrenarzt?
HNO? Hals-Nasen-Ohrenarzt?
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
kennt denn jemand einen präzidenzfall? da muss doch irgendwann schon mal was passiert sein...
Ich hab doch den Hintergrund ausführlich beschrieben.
Nur weil die Firma ein Fahrzeug mit Sosi besitzt darf sie es noch lange nicht für sowas benutzen.
Bei und im Ort gibt es drei Firmen "Pflege mit Herz", "Verena´s Hausnotruf" und die JUH. Alle machen Hausnotruf. Keiner fährt mit Sosi.
Hausnotruf ist keine Organisation der BOS und ist nicht in der StVo genannt. Selbst wenn eine BOS-Organisation Hausnotruf anbietet, dann ist dies eine gesonderte Tätigkeit und hat mit dem rettungsdienst nichts zu tun.
Das kann man schönreden wie man will.
Hausnotruf ist keine hoheitliche Aufgabe.
Sosi für Hausnotruf steht nicht zur Diskussion.
Mir ist auch schleierhaft wie man darauf kommen könnte, dass es anders wäre.
Zitat von Florian Geeste
Heißt das etwa, dass unsere Jugendabteilung auch nicht mit Sonderrechten zur Jugendherberge fahren? Ist doch ein KatS-Fahrzeug ;-)
***keine Signatur***
BOS hat aber zwangsläufig rein gar nix mit SoSi zu tun.Zitat von Florian Geeste
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
@Florian Geeste
ich glaube du hast dich da ein bischen verrant, ich weis nicht warum du so krampfhaft ein problem mit SoSi in bestimmten situationen hast.
Es ist doch völlig klar, wenn ein Fahrzeug, einer Hilfsorganisation (nein ich rede nicht von verenas HND oder von der Caritas oder von wem auch immer ),
das von einer behörde zugelassene SoSi einsetzt, um Gefahr von Leib und Leben, hohen sachwerten.......... abzuwenden , dann ist das selbstverständlich völlig Legal !
Was du ansprichtst, von wegen HND wäre keine Organisaton der BOS ist natürlich richtig, aber z.b. die JUH oder der MHD SIND Organisationen der BOS, und durfgen SoSi haben und einsetzen, sobalt die in der STVO genannten voraussetzungen gegeben sind.
Wenn man nach deiner Rechtsauffassung gehen würde, dann müsste auch in der STVO nicht nur drinstehen, wer SoSi nutzen darf, sondern auch in welcher SPEZIFISCHEN Situation, das heist es müsste drinstehen, " 1. die FW XY, darf bei einem ÖL einsatz mit SoSi fahren, 2. die FW XY darf bei einem Dachstuhlbrannt mit SoSi fahren.............und so weiter, hunderte seiten",
da das aber NICHT so ist, ist das beim HND kein problem wenn er SoSi nach den vorgaben der STVO einsetzt.
Wie gesagt, dein vergleich hinkt ziemlich, so dürfte ja auch ein KTW, wenn er auf dem weg zu einem Kommerziellen San-Dienst ist, was ja auch keine Hoheitliche aufgabe ist, und er an nem VU vorbeikommt ja auch kein SoSi einsetzen um die Unfallstelle abzusichern, weil er ja in Kommerziellem auftrag einer HiOrg unterwegs ist.
Ich hoffe es ist einigermaßen klar rübergekommen, was ich sagen will, es gibt nunmal situationen, in denen SoSi im HND gerechtfertigt ist, sonst hätte und (MHD) die Kreispolizeibehörde wohl kaum gesagt, das wir das in bestimmten Situationen dürfen. Aber ich weis echt nicht, warum ihr da so massive probleme mit habt.
Gruß Jens
Es ist nicht völlig klar, dass eine BOS-Organisation ein Fahrzeug mit SosiAnlage zum Hausnotruf einsetzen darf. Du irrst in Deinem Beispiel und ich will auch erklären warum.Es ist doch völlig klar, wenn ein Fahrzeug, einer Hilfsorganisation (nein ich rede nicht von verenas HND oder von der Caritas oder von wem auch immer ),
das von einer behörde zugelassene SoSi einsetzt, um Gefahr von Leib und Leben, hohen sachwerten.......... abzuwenden , dann ist das selbstverständlich völlig Legal !
Was du ansprichtst, von wegen HND wäre keine Organisaton der BOS ist natürlich richtig, aber z.b. die JUH oder der MHD SIND Organisationen der BOS, und durfgen SoSi haben und einsetzen, sobalt die in der STVO genannten voraussetzungen gegeben sind.
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Wie gesagt, dein vergleich hinkt ziemlich, so dürfte ja auch ein KTW, wenn er auf dem weg zu einem Kommerziellen San-Dienst ist, was ja auch keine Hoheitliche aufgabe ist, und er an nem VU vorbeikommt ja auch kein SoSi einsetzen um die Unfallstelle abzusichern, weil er ja in Kommerziellem auftrag einer HiOrg unterwegs ist.
Wenn zum Beispiel die JUH an einem Standort sowohl Rettungsdienst als auch Hausnotruf ausübt, dann ist das optisch alles einfach "die JUH". Juristisch aber sind es zwei Gesellschaften. Schau mal für einen speziellen Fall in das zuständige Handelregister. Du wirst Beispielsweise (hier geht es ja nur um ein Beispiel) für die genannte Adresse zweimal die JUH finden, nämlich einmal JUH e.v. mit Unternehmensgegenstand Rettungsdienst und einmal zum Beispiel JUH gGmbh (gemeinnützige GmbH) mit Unternehmensgegenstand Hausnotruf. In der Praxis sind beides die selbe Adresse, vielleicht sogar die selben Telefonnummern und die selben Fahrzeuge, weil man Synergieeffekte nutzt. Aber die Nutzung der Sonderechtsanlagen sind nur für den einen Zweck genehmigt worden nicht für den zweiten.
Dieses Beispiel dürfte sinngemäß auf die meisten zutreffen.
Weiter hast Du die SoSi zum Absichern einer Unfallstelle erwähnt. Hier handelt es sich micht um Sonderrechte sondern um die Benutzung einer Warneinrichtung. Laut StvO bedeutet blaues Blinklicht in Verbindung mit Horn "Sonderrechte" und blaues Blinklicht (ohne Horn) allein "Absicherung einer Gefahrenstelle" ohne besondere Rechte.
Warum etwas gegen die SoSi-Benutzung zu sagen ist? Weil es juristisch gesehen Amtsanmaßung ist wenn man SoSi im Hausnotruf verwendet.
Noch was zu Deinem Beispiel:
Wenn ein Hausmeister mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs ist und er erhält einen Anruf, dass seine Frau zwei Straßen weiter gerade ernsthaft verletzt wurde, darf er auch nicht mit SoSi zu diesem Notfall fahren, nur weil er gerade solch ein Fahrzeug besitzt.
Was dein letztes beispiel angeht, kann ich nur sagen Falsch, wöfur gibts denn den § 38 STVO ? da steht doch so etwas klar drin, wenn ich mitm MTW oder LF irgendwo unterwegs bin, und 2 Km weiter en schwerer Vu ist, und ich z.b. den TH satz an board habe, dann fahre ich sofort mit sosi dahin, das wär ja z.b. auf der autobahn fast noch in Sichtweite, wenn ich nicht dahin fahren würde, wäre das § 323 c STBG nämlich unterlassene Hilfeleistung. Natürlich würde ich die Leitstelle darüber informieren, das ich dort hinfahre aber mehr auch nicht.
Gruß Jens
Sonderrechte = Das auserkraftsetzen der STVO ( auch ohne blaues Blinklicht und Einsatzhorn) z.B.: Halten auf Zebrastreifen oder in Halteverbotszonen, überfahren von Ampelanlagen, Geschwindigkeitsüberschreitung.... In Hessen ist das den Fahrzeugen der BOS in ausübung Hoheitlicher aufgaben (Polizei, Feuerwehr, KatS-einheiten, Ordnungsamt...) gestattet. Es ist auch den Mitgliedern dieser Gestattet. Das heißt, der Feuerwehrmann, der auf dem weg zum Einsatz und dem Gerätehaus ist, dem KatS angehörigen, aber nicht den Rettungsdienst Angehörigen, die NICHT als KatS-einheit alarmiert sind.
Wegerecht = Andere Verkehrsteilnehmer müssen dem Einsatzfahrzeug platz machen (NUR mit blauem Blinklicht UND Einsatzhorn).
NUR blaues Blinklicht = Ankündigung eines Geschlossenen Verbandes, Warnung vor einer Gefahrenstelle.
Alles das weiß ich NUR für Hessen.
Gruß master19
Falsch .. da sieht man mal das du die StVO in keinster weise verstanden hast.Zitat von Florian Geeste
Das stimmt zwar prinzipiell, trotzdem kann jedes Bundesland bestimmte Bereiche der StVO so auslegen wie sie wollen.Zitat von Jens1985
Zum Thema HND und komerziell ...
Der HND ist ja wohl nicht weniger kommerziell wie der RD allgemein, den JUH, MHD, DRK oder BRK gehts doch auch nur um gewinnerzielen.
Und ein HND Gerät ist in meinen Augen auch nichts anderes als eine Brandmeldeanlage, ein technisches Gerät das im Notfall einen Alarm auslöst, sprich, wenn einer den Notrufknopf drückt und der Alarm wird ausgelöst bzw er wird nach 24 std nicht betätigt, dann MUSS in erster Linie erstmal von einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung gerechnet werden.
Wäre ja das gleiche wenn ich allein zur BMA fahren würde, weils zu 99,9 % eh nur Fehlalarme sind.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo,
ich habe hier mal so Eure Diskussionen verfolgt und kann nur dazu sagen, das hier manche Äußerungen konkret dagegen sind und diese sind leider auch nicht zu überzeugen von einer SoSi und werden sich immer strikt dagegen wehren entweder weil sie nie die Möglichkeit haben welche zu bekommen oder einfach nur die einfach nur Selbstbestätigung als Hobbyjuristen suchen. Also mal hier angemerkt, mein Bruder ist Strafrichter beim Langgericht und meine Schwägerin ist Staatsanwältin, und ich habe den beiden mal so die Forenberichte gezeigt und sie meinten nur, wenn ich als Patient dort irgendwo in der Wohnung liege und ich eine Myokardinfarkt erlitten habe, dann ist es mir scheiß egal ob der HND mit Sosi oder ohne Sosi fährt, völlig unrelevant für das Überleben des Patienten. Denn hier gilt der Gerechtfertigende Notstand des Strafgesetzbuches.
So keine weiteren juristischen Spielerein die führen hier ja zu nichts.
Ich bin Rettungsassistent und meine Kollegen sind mindestens Rettungssanitäter. Wir treffen immer vor der Feuerwehr ein und leisten adäquate Arbeit und die Feuerwehr ist und dankbar dafür.
Warum immer gegeneinander arbeiten statt miteinander?????
Ist ja wie im Kindergarten: Wenn ich das nicht habe dürfen die anderen das auch nicht haben.
Letztendlich entscheidend ist: LEBEN
So bis dann,
Dugi
wenn jeder ***** sosi haben darf dann würdest du auf den straßen mehr martinshorn hören als motorgeräusche! wenn es so eilig ist, dass der kleine hausnotrufdienst ( meistens sind es zivis mit eh.ausbildung!!!! ) mit sonderrechten fahren darf, dann bitte auch mit besserer ausbildung! wenn der HND das darf wieso dann nicht die FFler bis zum GH ?? die SEG´s bis zur wache? rechtfertigender notstand ist ja immer die laberei aber schau dir mal die verhältnissmäßigkeit der mittel an, 95% der alarme im HND sind fehlalarme, wo siehst du da jetzt den sinn der freigabe der sonderrechte für den HND ??? was will denn der HND machen bei nem infarkt?? sauerstoff geben ist da das maximum! und ob jetzt die 10l 5 min früher oder später drauf kommen spielt erstmal keine rolle!
viele grüße von nem FFler und Rettungsassistentem im Praktikum :P *LOL*
ps: gebe acht ich kenne auch einen jurastudenten ^^ -> der ja auch, genau wie deine verwandschaft aus dem jurabereich all zuviel ahnung vom rettungsdienst haben ;)
GENAU und wenn du so oft grundlos mit alarm durch stadt und land rast wirst du das nicht mehr lange ;)Letztendlich entscheidend ist: LEBEN
wenn du schneller fahren willst MACH DAS DOCH, dann tu das so wie die FFler und nehm das auf deine eigene kappe! vom schnell ankommen hindert dich keiner! wenn du das machst werden deine patienten auch überleben - das liegt jetzt nur an dir ;)
:D
naja, der letzte beitrag liegt jetzt 1 1/2 jahre zurück ^^ich habe hier mal so Eure Diskussionen verfolgt
Geändert von Mr. Blaulicht (04.05.2008 um 18:32 Uhr)
So jez muss ich auch mal einen Kommentar zu dem Thema abgeben :)
Also wir haben für den HNR ein KFZ mit SoSi.
Handhabung ist bei uns auch ganz klar geregelt, grundsätzlich wird zu den HNR Einsätzen OHNE SoSi angefahren.
Ausnahme es wird parallel dazu der Rettungsdienst alarmiert, Erstens kommt es dann durchaus vor dass das HNR-Fahrzeug vor dem RD ankommt und zweitens hat das HNR Fahrzeug den Schlüssel für die Wohnung.
Fehleinsätze bei Einsätzen mit zeitgleich alarmierten Rettungsdienst ist sehr gering will jez keine Zahlen nennen weil ich sie ned weiß.
Also SoSi Anlagen bei HNR Fahrzeugen haben schon ihren Sinn, allerdings sollte man nicht pauschal alle Einsätze mit SoSi fahren...
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Oops.. das passiert wenn man HNO lernt wärend man im Internet surft :(, meinte HNRZitat von Alex22
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