Zitat von Jens1985
Dann hast Du es nicht richtig gelesen.
Zitat von Jens1985
Dann hast Du es nicht richtig gelesen.
Ich sehe das noch etwas anders:
Die meisten Rettungsfahrzeuge sind steuerbefreit, da sie zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Auch bei anderen Fahrzeugen von HiOrgs sind die Finanzämter großzügig und gewähren Steuerfreiheit. Dafür darf das Fahrzeug aber nur zu bestimmten Zwecken eingesetzt werden. Wird so ein Fahrzeug dann kommerziell genutzt, z.B. in Konkurrenz zu Verenas Notdienst, dann hat die Organisation einen Kostenvorteil, den sie nicht haben dürfte. Das ganze nennt sich Steuerhinterziehung.
Ein Fahrzeug, welches für Rettungsdienst oder KatS beschafft wurde, darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden! Und Hausnotruf ist keine gemeinnützige Tätigkeit, sondern eine auf gewinnerzielung ausgerichtete kommerzielle Dienstleistung.
***keine Signatur***
Wer sagt denn das das so ist???
das ist doch nur eine vermutung, hier ist dieses Fahrzeug vom MHD eigens gekauft worden, nichts mit steuerfreiheit.
@master19
Ich weis nicht was du dir da grade zusammengeschrieben hast, aber ganz davon abgesehen, das dabei einige sache sachlich falsch sind, kann ich nicht wirklich verstehen was du uns damit mitteilen möchtest? Das sind alles sachen die jeder hier in und auswendig können sollte,
p.s. zum thema "bei uns in hessen" die STVO ist eine Bundesverordung, also in allen bundesländern gleich.
Gruß Jens
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, >>> bei Einsatzfahrten <<< oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Quelle:http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
Edit:Kleinen Rechtschreibfehler verbessert
Genau, und wenn der HND zu einem EINSATZ mit dem RD alarmiert wird, z.b. Türöffnung, dann ist das eine EINSATZFAHRT
Gruß Jens
Hallo!Zitat von Jens1985
Das wird aber nicht viel nützen, da 1. die anderen Verkehrsteilnehmer KEINE frei Bahn schaffen müssen und zum anderen die Abweichnung von den Vorschriften der StVOgrundsätzlich ein Verstoß darstellen würde, dieser dann im nach hinein nur über den rechtfertigenden Notstand begründet werden können.
daher hat in jedem Fall ein genaue Abwägung zuerfolgen ob und in welchem Umfang Blaues Blinklicht und Einsatzhorn verwendet wird.
MfG
I believe on Digitalfunk
bla bla bla.... tut mir leid, aber wenn man meine posts nicht alle oder icht vernünftig lesen will, kann ich auch nichts dafür, ich denke ich habe meine aufassung hier ausführlich genug beschrieben und schließe mich Alex22 an, was seine aussage angeht.
Gruß Jens
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