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Thema: Sonderrechte im Hausnotruf

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Es gibt zu diesem Thema offenbar zwei Fraktionen:
    Die einen, die bereits den Hausnotruf mit SoSi fahren. Die reden sich das schön, weil sie es auch zukünftig machen.

    Die anderen, die die Sache sachlich betrachten und die SoSi für Hausnotruf mehr als in Frage stellen.

    Vermutlich gibt es bis dato keine juristische Klärung.

    Bei uns wird der Hausnotruf ohne SoSi gefahren, auch wenn die verwendeten Fahrzeuge eine entsprechende Anlage haben weil Sie auch für hoheitliche Aufgaben eingesetzt werden. Somit kann ich leider keine juristische Prüfung anzetteln. Unsere örtliche JUH kommt gar nicht auf die Idee SoSi im Hausnotruf zu verwenden.

    Vielleicht findet sich ja jemand der mal ein bisschen klagt ;-) dann wissen wir es genau.

  2. #2
    Jens1985 Gast
    Ja Mr. Blaulicht, deine aussage hinkt aber an dem Punkt "Tür eintreten" !

    Denn du kannst mir glauben, ich habe wie ich schon mal erwähnte ne ganze Zeit lang Schlüsseldienst gemacht, eine normale RTW besatzung, mit den Auf einem RTW vorhandenen Mitteln, kriegt eine Moderne Haustüre nicht auf, wir reden hier von 3-4 cm dicken Türblättern, mit Stahl-Einlage und mindestens 3 fach verriegelung, da kann sich ein 120 Kilo RA so oft gegenschmeißen wie er lustig ist, da passiert garnichts, einzige möglickeit Ziehfix und Multi Kat.
    Und die Türen von denen ich gerade Spreche, sind Standart, also der normalfall, in allen Wohnhaus Neubauten.

    Es ist ganz einfach so, das der HND dem RD wesentlich schneller die Tür aufmachen kann, als die FW. Das ist nunmal fakt.

    Natürlich gibts auch HNDs wie hier von andern usern beschrieben, die erst einen schlüssel irgendwo holen müssen, das dort SoSi keinen Sinn hat, ist mir auch klar.

    Klar es gibt auch alte oder Billige Wohnungstüren, die man einfach aufkriegt, aber das ist eher die seltenheit und unser Örtlicher RD würde da nicht anfangen, sich die knochen zu brechen und auch nicht anfangen noch 8 Min auf die FW zu warten, sondern sich lieber vom HND der bereits mit ihnen vor ort ist die Tür einfach aufschließen zu lassen!

    oder würdest du wenn du jemanden mit schlüssel neben dir stehen hast erstmal die FF nachalarmieren und dann die Tür aufsägen lassen???


    Hast du irgendwann mal ne schlimme erfahrung mit SoSi gemacht, oder warum hast du so nen Hass darauf das man SoSi in einer gesetzlich geregelten Situation einsetzt? (versteh das nicht falsch, ich will dich mit der Frage nicht ärgern, ich hab nur selten jemanden so negativ daüber reden hören?)

    Gruß Jens

  3. #3
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    Meiner Meinung nach ist ein HND kein Angehöriger der BOS sondern wie schonmal gesagt ein eigenständiges Unternehmen das evtl. einen Zweig im BOS Bereich hat.Für mich ist klar das ein HND KEINE Sonderrechte in Anspruch nehmen darf.Und in ländlichen Gegenden aber auch bei uns in der Stadt ist die FF schneller da zum Tür öffnen als ein HND.

    Gruß Marv

  4. #4
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    Nur mal nebenbei, für Sosi braucht man doch nicht BOS sein. Unfallhilfswagen von Stadtwerken & EVUs (Straba, Gas, Wasser, Strom) oder der DB gehören doch auch nicht zu den BOS und haben trotzdem Blaulicht und Horn auf dem Auto.....

    duese

  5. #5
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    Wobei diese "LAUT GESETZESTEXT" aber keine Sonderrechte haben!
    Also eigendlich vor jeder roten Ampel stehen bleiben müssten, nicht schneller als erlaubt fahren dürften usw...

    Allerdings ist es gängige Rechtsauslegung, das diesen Fahrzeugen auch für die Fälle in denen sie das SOSI einsetzen dürfen auch Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen...

    Das findet sich aber nicht in der STVO sondern höchsten in den erklärenden VO´s DV´s und was es nicht noch alles gibt...

    Wenn immer alles nur HAargenau so währe wie es im Gesetz steht, dann bräuchte man ja keine Anwälte und Richter.

    Gruß
    Carsten

  6. #6
    Jens1985 Gast
    Wieder jemand der den unterschied zwischen Sonderechten und Wegerechten nicht verstanden hat.....


    ich werds aber auch nicht mehr extra erklären, ich denke das wurde schon oft genug gemacht, offensichtlich scheint es in der BOS welt zwei kategorien von menschen zu geben: die, die die STVO lesen und die, die nur darüber reden.

    Gruß Jens

  7. #7
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    Zitat Zitat von Jens1985
    Hast du irgendwann mal ne schlimme erfahrung mit SoSi gemacht, oder warum hast du so nen Hass darauf das man SoSi in einer gesetzlich geregelten Situation einsetzt? (versteh das nicht falsch, ich will dich mit der Frage nicht ärgern, ich hab nur selten jemanden so negativ daüber reden hören?)
    Moin moin,

    nö, eigentlich habe ich keine schlechten Erfahrungen mit SoSi gemacht, ich fahre selbst gern micht Licht und Krach. (Ich steh dazu, prügelt ruhig auf mich ein!)
    So geregelt finde ich die Situation nicht, wenn man sich hier die verschiedenen Meiungen durchliest.
    Und ich rede auch nicht negativ über Signalfahrten. Das einzige ist, das immer mehr Leute für sich in Anspruch nehmen, mit Signal durch die Gegend zu fahren. Im Extremfall wird ein kleines Kind überfahren, nur weil ein älterer Herr das Fenster nicht aufbekommt und deswegen den Knopf drückt, sich aber nicht meldet, da er schwerhörig ist (nicht lachen, so ein Fall ist mir bekannt! Es wurde übrigens ohne Signal angefahren!). Erkläre das dann mal den Eltern.
    Und wenn jetzt kommt, "ja, SoSi nur mit der notwendigen Umsicht!", dann kann ich nur lachen (oder besser heulen). Denn dass Unfälle bei Einsatzfahrten ungleich höher sind, wird ja wohl niemand bestreiten.
    Und das auch die Zahl der Mißbräuche nicht allzu gering sein dürfte, ist wohl auch jedem klar. Und da wird der Opa halt mal mit Signal ins Bett gebracht, weil in 20 Minuten Fussball beginnt. Kann doch eh keiner nachweisen, ausserdem hab ich gedacht, es sei ein Notfall.
    Wenn ein HNR-Teilnehmer hundertprozentigen Schutz haben will, dann soll er sich einen NAW in die Einfahrt stellen!

    Da meine Aussagen über Sonder- und Wegerechte aber gestern als "großkotzig" bezeichnet wurden (ausserhalb dieses Forums), werde ich mich nicht mehr zu diesem Thema äußern. Jeder hat seine eigene Meinung, andere werden kaum zugelassen, und diese ewigen Diskussionen um des Kaisers Bart habe ich echt satt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Also, ich denke Jens1985 hat die Situation gut dargestellt.

    Es geht nicht darum, dass bei jedem Einsatz mit Signal gefahren wird. Wenn ich mit Signal fahre, dann muss ich von einer lebensgefährlichen Situation ausgehen, muss diese begründen können und sofort den RD mit anfordern. Alles andere ist humbug und sicher verboten.

    Ein Teilnehmer der sich nicht meldet ist Standard, ja dies kann ein Notfall sein, die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering --> keine Signalfahrt (zu mindest da wo ich Zivi gemacht habe)

    Signalfahrt nur bei typischen Meldungen --> Atemnot, Brustschmerz, Lähmung, etc.

    Und noch etwas zu der Begründung der RD/FW ist schneller:
    1. wir mussten den Schlüssel nicht holen, war im Safe im Auto
    2. ich war IMMER vor dem RD da
    3. die Türen waren nicht ohne FW zu öffnen

    Wie gesagt bin ich kein Jurist, aber ich sehe es als unterlassene Hilfeleistung an wenn ich die Möglichkeit habe die Tür zu öffnen zur Rettung eines Menschenlebens und dies nicht auf mir schnellstem Wege tue. Außerdem gibt es evtl. auch eine Garantenstellung, da die Teilnehmer sich ja darauf verlassen schnell Hilfe zu bekommen und gerade deswegen auch einen Schlüssel hergeben.
    Im übrigen, fährt bei uns das DRK ALLE HNR-Einsätze mit Signal mit ihren RTWs, ob dies so zulässig ist wenn ich der Begründung unterschiedliche Handelseinträge folge finde ich auch fraglich. Diese brauchen im übrigen meist länger, da sie den Schlüssel erst auf der Wache holen müssen.

    Wenn auf der Signalfahrt ein Unfall passiert, sollte ich auf jedenfall aber sehr gut begründen können warum dies in diesem Fall notwendig war. Jeder Richter wird dies sehr kritisch prüfen, da die rechtliche Situation eben eher gegen den Einsatz von Sondersignal bei HNR Einsätzen spricht.
    Um für einen solchen Fall alle rechtlichen Beweise zu haben, wurden bei mir sämtliche Notrufe der Teilnehmer auf Band aufgenommen (lag wirklich der Verdacht auf eine lebensgefährliche Situation vor), die Signalfahrt konnte nur vom Disponenten angeordnet werden (er ist der einzige der mit dem Patienten kontakt hatte und deswegen die Situation einschätzen kann), die Signalfahrt wurde bei der Leitstelle angemeldet und gleichzeitig RTW+NAW angefordert.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Firebird
    Ein Teilnehmer der sich nicht meldet ist Standard, ja dies kann ein Notfall sein, die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering --> keine Signalfahrt (zu mindest da wo ich Zivi gemacht habe)
    Sorry, daß seh ich anders ... nach deiner Theorie wäre dann das gleiche, daß bei einer Brandmeldeanlage ich davon ausgehe das es eh nur ein Fehlalarm ist.
    Hier muß aber davon ausgegangen werden das ein tatsächlicher Brand vorliegt und genauso ist das beim Hausnotruf.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Moin moin,

    nein, dem ist nicht so. Das Ganze ist eine Sache der Abmachungen. Mit der Feuerwehr wird ausgemacht, dass beim Auflaufen einer BMZ ein Realfall angenommen wird, d.h. es wird von einem echten Feuer ausgegangen (=> Notfall)
    Beim Hausnotruf wird lediglich von einem Hilfeersuchen ausgegangen, zum Beispiel Pat. gestürzt und kommt alleine nicht mehr hoch (=> kein Notfall).

    Man muss - glaube ich - hier mal etwas klar stellen: Der Hausnotruf dient in erster Linie dazu, Menschen, die sich in ihrer häuslichen Umgebung unsicher geworden sind, trotzdem ein Leben alleine zu Hause zu ermöglichen. So sind sie jederzeit in der Lage, sich Hilfe zu holen, wenn niemand anderes mehr in der Wohnung ist, oder das Telefon nicht erreicht werden kann.
    Nicht immer wird dem Patienten dann auch von dem Dienstanbieter geholfen. Oft werden nämlich dabei Nachbarn, Pflegedienste, Angehörige etc in Anspruch genommen, die dann - nach dem Auslösen des Alarmknopfes - von der Servicezentrale alarmiert werden (haben die dann eigentlich auch Sonderrechte? Nein, natürlich nicht!)
    Die medizinische Sicherheit steht erst an zweiter Stelle. Selbstverständlich kann der HNR-Dienst auch bei einem akuten gesundheitlichen Ereignis eingeschaltet werden, nur wird dann - wenn es überhaupt zur Informationsweitergabe von Patient an die Leitstelle kommt - sofort der Rettungsdienst mitalarmiert.
    Diese Situation habe ich einmal in den letzten vier Jahren mitbekommen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
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    Mr. Blaulicht schildert es absolut korrekt.

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