Hallo!Zitat von Jens1985
Das wird aber nicht viel nützen, da 1. die anderen Verkehrsteilnehmer KEINE frei Bahn schaffen müssen und zum anderen die Abweichnung von den Vorschriften der StVOgrundsätzlich ein Verstoß darstellen würde, dieser dann im nach hinein nur über den rechtfertigenden Notstand begründet werden können.
daher hat in jedem Fall ein genaue Abwägung zuerfolgen ob und in welchem Umfang Blaues Blinklicht und Einsatzhorn verwendet wird.
MfG




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