Zitat Zitat von Jens1985
Genau, und wenn der HND zu einem EINSATZ mit dem RD alarmiert wird, z.b. Türöffnung, dann ist das eine EINSATZFAHRT


Gruß Jens
Hallo!

Das wird aber nicht viel nützen, da 1. die anderen Verkehrsteilnehmer KEINE frei Bahn schaffen müssen und zum anderen die Abweichnung von den Vorschriften der StVOgrundsätzlich ein Verstoß darstellen würde, dieser dann im nach hinein nur über den rechtfertigenden Notstand begründet werden können.
daher hat in jedem Fall ein genaue Abwägung zuerfolgen ob und in welchem Umfang Blaues Blinklicht und Einsatzhorn verwendet wird.

MfG