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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

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  1. #1
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    Ähm denk hier einer mal an den RD ?
    zur zeit bietet Strobel einen 3,5to RTW an der muss aber auf der Wage komplett leer sein weil beladen hat der mehr ;) und es gibt viele Kreisverbände die leider Zivis auf RTW´s setzen. Das Problem hier ist aber nicht die zunehmende Beladung sondern das Mehrgewicht des Fahrgestelles. Ich fände es gut wenn man das auf 4,25to anhebt spart man sich den c1/c für den rd.
    Wenn ich immer lesen das es Feuerwehren gibt die sich für 5t Fahrgestelle entscheiden müssen weil sie sonst nicht alles unterbekommen dann kriege ich angesichts von NORM RTW mit 3,5t Tränen vor lachen in die Augen.

    De Facto sind eine Menge der aktuellen 3,5er RTW mit NA, Praktikant und / oder mopsigen Patient überladen. Eine Wiegung wäre sicherlich mehr als einmal hochinteressant.

    Vor allem wenn man sich überlegt das der Fahrer u.u. ohne Fahrerlaubniss fährt.

    Im Rettungsdienst wird es genau 1 Entwicklung geben:

    1) Zivis und FSJler werden ausschliesslich im Krankentransport eingesetzt, solange es dort entsprechende Fahrzeuge gibt und keine Klasse C(1) vorhanden ist.

    2) Der RA von morgen wird um die Klasse C(1) nicht herumkommen. Im günstigesten Fall leiht man sich von Oma / Bank / Russenmafia einfach noch 2000€ mehr.

    Den ist nicht Aufgabe der Träger den Leuten noch den Führerschein zu finanzieren.

    Zum Thema Feuerwehr und Bayern:

    Wenn jede Feuerwehr in Bayern sofort Atemschutzgeräte bekommt lasse ich mir den Schwachsinn gefallen.

    Ansonsten ist das - wieder einmal - dummes leeres Geschwätz. Aber mit 4,25t Feuerwehrführerschein und ohne Atommüllendlager bekommt die CSU sicher wieder 50%+x.

    Das der Bayr. Landesfeuerwehrverband nur beschränkt ist hat er hier auch wieder bewiesen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
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    Warum zieht die Regierung nicht einfach das blöde 3,5 t Gesetz wieder zurück. Dann würde wieder wie jahrzehntelang vorher auch schon 7,5 t gelten und gut ist. Dabei können die gleich noch das Raucherdiskriminierungsgesetz komplett zurück ziehen, die Rechtschreibreform auch gleich noch weg (heutzutage weiss eh keiner mehr wie man was schreiben soll) und den EURO auch gleich abschaffen. Achja wozu es die GEZ gibt (den Verbrecherhaufen) weiss eigentlich auch keiner, also weg damit.

    Ist doch alles lachhaft, hauptsache die Diäten passen. Man hab ich nen Haß auf Politiker. Gabs hier eigentlich noch nie die Blaulichtdisskussion für Politiker, wieso müssen die mit Sonderrechten unterwegs sein ?

    Und wieso muss Bayern immer ne extrawurscht spielen ?

    - BRK ??
    - MZF ??
    - CSU ??
    - HVO (Gibts HVO eigentlich nur in Bayern ?)

    Ich mach bald nen Thread auf, Integration der Bayern.
    Geändert von stadel21 (06.08.2008 um 07:39 Uhr)
    `Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`

  3. #3
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    Also fassen wir zusammen wer ist schuld:

    - Bayern
    - die CSU
    - Bayern
    und......

  4. #4
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    Zitat Zitat von stadel21 Beitrag anzeigen
    Warum zieht die Regierung nicht einfach das blöde 3,5 t Gesetz wieder zurück. ...
    Das "blöde 3,5 t Gesetz" gilt nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte EU, d.h. unsere Nachbarländer haben, zumindest theoretisch, die gleichen Probleme. Nur gibt es in D mal wieder einen gravierenden Unterschied. Wir waren nämlich das einzige Land, in dem es einen Pkw-Lappen bis max. 7,5 t zGM zzgl. Anhänger gab. Um das zu erhalten (und um den Fahrschulen ein paar Euros mehr zu ermöglichen?), wurde der C1E geschaffen, den es AFAIK nur in D gibt.

    Das Gejammer kommt nur aus D. Warum verhält sich die restliche EU ruhig? Doch wohl nur, weil es in D zuviele Besitzstandswahrer gibt, die nicht bereit sind, in eine vernünftige Führerscheinausbildung C/CE ihrer HiOrg-Mitglieder zu investieren. Ein TSF-W oder ein RTW um die 4 t ist vom Fahrverhalten nämlich eher ein Lkw als ein Golf-Klasse-Fahrzeug.
    MkG
    Rundhauber

  5. #5
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Ein TSF-W oder ein RTW um die 4 t ist vom Fahrverhalten nämlich eher ein Lkw als ein Golf-Klasse-Fahrzeug.
    Das mit dem TSF mag sein weil das wasser ein eigenleben hat ;) aber ein RTW mit 4,2to fährt sich dank der großen bremsanlage und doppelbereifung deutlich besser wie ein 3,5to RTW mit der kleinen Sprinter bremsanlage. Stabiler sind die gegenüber den Normalen Sprintern auch dank Kofferaufbau. so ein großer unterschied ist das nicht der einzigste der mir einfällt ist das man durch das höhere Gewicht ein wenig mehr Bremsweg brauch aber der unterschied dank der Bremsanlage gering ist.
    Außerdem haben die 3,5to RTW´s das problem das sie überladen sind und man rechtlich als Fahrer auf der sicheren Seite (im fahrzeugschein steht ja 3450KG ;) ) ist was Strafen anbelangt aber wie die BG reagiert ist was anderes. Und Wenn du schon das Fahrverhalten anprangerst Ich brems mit nem 40to LKW schneller wie jeder PKW wenns sein muss ;)

  6. #6
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    Außerdem haben die 3,5to RTW´s das problem das sie überladen sind und man rechtlich als Fahrer auf der sicheren Seite (im fahrzeugschein steht ja 3450KG ;) ) ist was Strafen anbelangt aber wie die BG reagiert ist was anderes. Und Wenn du schon das Fahrverhalten anprangerst Ich brems mit nem 40to LKW schneller wie jeder PKW wenns sein muss ;)
    Du bist als Fahrer nicht auf der sicheren Seite. Du hast dich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen das das Fahrzeug verkehrstüchtig ist.

    Im Zweifelsfall muss dann der Praktikant zu Hause bleiben.

    Und glaub mir. Der Staatsanwalt hat im Falle eines Falles eine Menge Zeit dich auseinanderzunehmen.

    @grab3107

    Ja, leider ist es so das sich die Feuerwehr gerade in Bayern leidenschaftlich für den Wahlkampf prostituiert. Denn was glaubst du wie glaubwürdig der Verband noch ist wenn das ganze vor den Baum gefahren wird?
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  7. #7
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    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.

  8. #8
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.
    Und wenn du nur einmal den geringsten Zweifel hast bekommst du ein Problem.

    Viel interessanter ist aber das Problem das der Verantwortliche bekommt.
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  9. #9
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.
    FALSCH! Du als Fahrer bist dafür verantwortlich, dass die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird. Du hast nämlich vor Fahrtantritt den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu kontrollieren. Da hilft Dir der Fahrzeugschein, die Firma und die austellende Behörde gar nichts. Im Zweifelsfall musst Du zur Waage fahren. Es ist Dein Lappen, der sonst weg ist, nicht der Deines Chefs.
    MkG
    Rundhauber

  10. #10
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.
    Nö. StVO nimmt ganz klar den Fahrer in Anspruch, nicht den Halter.
    Ein entsprechendes Urteil sollte auch im Feuerwehrbereich zu finden sein, vgl. Unfall eines Leverkusener MTW's.

  11. #11
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    @grab3107

    Ja, leider ist es so das sich die Feuerwehr gerade in Bayern leidenschaftlich für den Wahlkampf prostituiert. Denn was glaubst du wie glaubwürdig der Verband noch ist wenn das ganze vor den Baum gefahren wird?
    Mhhhm, wenn ich mir unsere FFW so anschaue, da kann nix prostituiert werden. Unsere Kähne sind immer noch über 20 Jahre alt usw. . Zwar sind angeblich immer wieder neue in der Beschaffung aber das glaubt keiner mehr. Schön das man uns da wenigstens net vor den Karren spannen kann. Politiker haben sich bei uns schon ewig lang keine mehr sehen lassen. Die müssten sich dann eh unangenehme Fragen anhören. Also schön das wir nicht auf der Masse mitschwimmen. Drum währe es auch schön wenn man die Verallgemeinerung dessen lassen würde.

  12. #12
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    Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen
    Mhhhm, wenn ich mir unsere FFW so anschaue, da kann nix prostituiert werden. Unsere Kähne sind immer noch über 20 Jahre alt usw. . Zwar sind angeblich immer wieder neue in der Beschaffung aber das glaubt keiner mehr. Schön das man uns da wenigstens net vor den Karren spannen kann. Politiker haben sich bei uns schon ewig lang keine mehr sehen lassen. Die müssten sich dann eh unangenehme Fragen anhören. Also schön das wir nicht auf der Masse mitschwimmen. Drum währe es auch schön wenn man die Verallgemeinerung dessen lassen würde.
    Euer Landesfeuerwehrverband, der auch deine Interessen vertritt, propagiert den Scheiß doch seit Jahren in einer Form als ob es morgen den großen Bayrischen Städtebrand gibt.

    Im Fernsehen ist doch auch immer von den bayrischen Feuerwehren die Rede.

    Und wenn es nicht der Führerschein ist dann ist es die viele Ausbildung, die EU oder das Teufelswerk Atemschutz.

    Wenn Ihr an der Basis euch nicht wehrt (so wie du jetzt) dann wird das nie was.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  13. #13
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    Das mit dem TSF mag sein weil das wasser ein eigenleben hat ;)
    Stopp. Wir reden hier vom TSF, nicht vom TSF-W. Das war niemals auf 3,5to darstellbar.

  14. #14
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.
    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Du bist als Fahrer nicht auf der sicheren Seite. Du hast dich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen das das Fahrzeug verkehrstüchtig ist.

    Im Zweifelsfall muss dann der Praktikant zu Hause bleiben.

    Und glaub mir. Der Staatsanwalt hat im Falle eines Falles eine Menge Zeit dich auseinanderzunehmen.

    @grab3107...
    Dazu mal meine Meinung:
    1. Hätten die Gesetzgeber die Gewichtsregelungen nicht antasten sollen! Ein LKW beginnt ab 2,5 Tonnen --> Daher das derzeitige Chaos, dass man bis 3,5 to keinen C1 braucht, aber ein schwerer Stuttgarter Luxuswagen mit seinen 2,7 to nicht auf dem Randstreifen parken darf - also muss doch eigentlich jeder Klasse-B Fahrer eine Ausbildung zum C1 mitmachen, damit er die Sonderreglen für Fzge von 2500kg bis 3499kg kennt......
      Siehe nur die "Rennpappen der Sprinterklasse", die seit der Änderung von 2500kg auf 3500kg mit 150 über die BAB rauschen und massenhaft Unfälle verursachen!
    2. Zum Thema Überladung: Es kann auch sehr nützlich sein, dass alle RD-Fzge überladen sind... Ein Rettungswachenleiter hatte mal ein Problem mit einer nervigen angehenden NA, die auf dem NEF ihre Praxisausbildung machen wollte. Er bat die vorgesetzte Stelle die Frau nicht mehr auf seinem NEF einzusetzen. Dieses wurde abgelehnt. Der RWL fuhr mit dem NEF auf die geeichte Waage, stellte fest, dass das Fzg beladen 3250kg wiegt. Zzgl. Fahrer und NA sind das ca. 3450kg. Das NEF hat ein zulGG. von 3490kg. Nun darf auf diesem NEF gar kein Dritter mehr mitfahren......
    3. So lange immernoch einige Wehrführer alle Augen zuklappen wird nie was passieren!
      Zitat Zitat von Brief an die Bürgermeisterin
      Sehr geehrte Frau Bürgermeister,

      leider muss ich Ihnen mitteilen, dass unsere Wehr nicht mehr voll einsetzbar ist, da unser TSF 3,7 Tonnen wiegt und somit nur von Führenscheininhabern mit Klasse C1 oder höher zu fahren ist. Unsere Wehr verfügt z.Zt. bei 39 Mitgliedern nur über 4 Personen mit Klasse C1 oder C. Keinem Mitglied ist es zuzumuten, den FS auf eigene Kosten erwerben zu müssen.

      Ich muss Ihnen daher mitteilen, dass unser Wehr bis zu dem Zeitpunkt an dem die Kommune den Kameraden den FS der Klasse C1 finanziert nicht einsatzbereit ist. Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine gerne als "Gegenleistung" vereinbarte Dienstverpflichtung der Mitglieder auf 10 Jahre vom Bundesgerichtshof als unwirksam ausgeurteilt wurde!

      Mit freundlichem Gruß
      Ihr Wehrführer
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Hätten die Gesetzgeber die Gewichtsregelungen nicht antasten sollen! Ein LKW beginnt ab 2,5 Tonnen --> Daher das derzeitige Chaos, dass man bis 3,5 to keinen C1 braucht, aber ein schwerer Stuttgarter Luxuswagen mit seinen 2,7 to nicht auf dem Randstreifen parken darf - also muss doch eigentlich jeder Klasse-B Fahrer eine Ausbildung zum C1 mitmachen, damit er die Sonderreglen für Fzge von 2500kg bis 3499kg kennt......
    Wie du auf die Grenze 2500 kommst, musst du mir erklären.

    So lange immernoch einige Wehrführer alle Augen zuklappen wird nie was passieren!
    Richtig. Der Brief ist da ein gutes Mittel. Ähnliches kann man übrigens auch über Überhosen formulieren... (<= Wink mit Zaunpfahl)

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