Die Leitstelle hat keine Weisungsbefugnis und der EL ist grundsätzlich gesehen an der Alarmierungsplanung "schuld", insofern ist das eine Zwickmühle...
Die Leitstelle hat keine Weisungsbefugnis und der EL ist grundsätzlich gesehen an der Alarmierungsplanung "schuld", insofern ist das eine Zwickmühle...
Das kann in einem Forum schonmal vorkommen ;-)
Und da waren sie wieder, unsere XYZ Probleme... (An der Stelle werd ich wohl gleich mal wieder die Seite des mir am nächsten liegenden THW-OV anschauen...)
Als EL bilde ich mir Reserven. Aber was ich da reservier, will ich immer noch selbst entscheiden.
Wieso soll der EL an der Alarmplanung schuld sein?
Wenn ich als Einsatzleiter sage, dass ein Fahrzeug und nur dieses eine Fahrzeug kommen soll, dann hat die Leitstelle meines Erachtens auch die Weisungsbefugnis, dass nur dieses Fahrzeug kommt. Sie fungiert dann als Führungsmittel/Führungsgehilfe des Einsatzleiters.
Woran ist der EL grundsätzlich Schuld, wenn eine andere Einheit nicht vernünftig zu alarmieren ist?
Der EL ist grundsätzlich daran schuld, da das in fast in allen Fällen eine von zwei Personen ist, die die Alarmplanung auch geschrieben hat...
Woanders gibt es extra Alarm- und Einsatzplaner, oder Vorgaben von "oben", die man erfüllen muss (wie z.B. das Füllen von Alarmstichworten ohne die Möglichkeit, sich eine gezielte Einzelalarmierung vorzuenthalten), oder Rahmenbedingungen, die den örtlichen EL von vornherein alarmierungstechnisch im regen stehen lassen (Lotto-Erstalarm durch Polizei...) usw.
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