Hallo !

In Hessen gelten die Funkrichtlinien gleichermaßen für Feuerwehr und Rettungsdienst, so auch für alle anderen Hilfsorganisationen.

Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt ausschließlich durch die Zentralen Leitstellen bzw. Leitfunkstellen der Landkreise (14 ) bzw. Kreisfreien Städte ( 7 ), in ELW 2 nach gültiger DIN, stehen in jedem Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt durch das Land beschafft und Unterhalten einer.Ausnahme in Wiesbaden, dort steht ein ELW 3 nach alter Norm.

MfG