Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)