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Thema: Alarmierung durch den ELW vor Ort

  1. #16
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    Der Schlaf trennt die Tage...

    Bei unseren San-Diensten ist es aufgrund der ILS das selbe und war vorher ja auch quasi die "ILS": RD-Einsatzzentrale für die 3 Lkr., die die ILS heute mitsamt der Feuerwehr hat, da wurde auch nicht fremdalarmiert...
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  2. #17
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    in RLP geht das problemlos, jedenfals analog.
    sobald ein Einsatz ist ,leitet den ja eh die zuständige FEZ und nicht mehr die LST.
    Einen Einsatz leitet doch immer der "Einsatzleiter" ! oder ist das bei euch anders???
    Die FEZ unterstützt höchstens in der Einsatzführung .oder nicht ???
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  3. #18
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    Recht hast du schon, das ist eine Begriffsproblematik. Es heißt ja auch "Leitstelle", auch wenn da eigentlich keiner leitet.

    Übrigens zur Situation in RLP möchte ich noch anmerken, das es hier noch vielerorts die Polizei als Erstalarmstelle gibt, keine Leitstellen. Da alarmiert dann auch die FEZ (zumindest in unserem Kreis) direkt Einheiten benachbarter Kommunen. Sollte dann diese benachbarte Einheit daheim gebraucht werden, ist deren FEZ durch den Einsatz schon besetzt, und kann entsprechend kompensieren, wenn die Polizei als Erstalarm diese vergebene Einheit erneut anklingelt (natürlich sollte die Polizei während des FW-Einsatz dann den Kanal mitverfolgen, um weitere Erstalarme entsprechend durchführen zu können, aber Theorie-Praxis...).
    Wenn die Leitstellen hier kommen, so mein Kenntnisstand, werden die FEZ nicht wie in Bayern abgebaut, sondern sollen in ihrer Kompetenz eher noch gestärkt werden. Es wird dann auch weiterhin keine komplette Disposition durch die Leitstelle geben, sondern diese ist weiterhin nur für die Erstalarmierung zuständig. Nachalarmierungen laufen dann durch die FEZ, jedoch über den Rechner der LST.

  4. #19
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    Die NaSt ist eine Sache, aber es gibt doch sicher auch ELWs des RDs die mit Alarmgebern ausgestattet sind. Wie verhält es sich denn da?

  5. #20
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    Zitat Zitat von Alterlöschknecht Beitrag anzeigen
    Einen Einsatz leitet doch immer der "Einsatzleiter" ! oder ist das bei euch anders???
    [OT]
    Wer glaubt das ein Einsatzleiter, Einsätze leitet -
    glaubt auch das ein Zitronenfalter, Zitronen faltet ;-) [/OT]

    Aber Ebi hat für die Hessische Fraktion hier im Forum ja mal wieder einen fachlichen Beitrag geschrieben. So ists und nicht anderst..

    Grüße
    ZL
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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    (Meister)
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  6. #21
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    Naja, also ich bin nicht dafür, das die Alarmgeber abgebaut werden.
    Lezten Mittwoch hatte die ILS ein paar kleine Problemchen, da ging nämlich bei einer Feuerwehr der Alarm nicht raus, aber nach 3. mal gings dann doch.
    Aber Leute, was ist, wenn das Funksystem zusammenbricht??
    So wie ich das mitbekommen habe, werden bei uns im Landkreis Kelheim die Alarmgeber nicht abgebaut.

  7. #22
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    Bei uns in Brandenburg wird das gemacht über den ELW2...

  8. #23
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    Ich kenne es bei uns von größeren Sandiensten, dass es schon die möglichkeit gegeben hatte den NA auf der Veranstaltung anzupiepsen. Allerdings gibt es das jetzt im digitalen Bereich nicht mehr. RLST und Feuerwehr sind bei uns die einzigen Alarmierungsstellen. ich weiß jetzt allerdings nicht, ob die FW nicht noch die Möglichkeit hat zu alarmieren in den ELWs. Kann das jemand auch aus BW bestätigen?

  9. #24
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    Hessen

    Hallo !

    In Hessen gelten die Funkrichtlinien gleichermaßen für Feuerwehr und Rettungsdienst, so auch für alle anderen Hilfsorganisationen.

    Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt ausschließlich durch die Zentralen Leitstellen bzw. Leitfunkstellen der Landkreise (14 ) bzw. Kreisfreien Städte ( 7 ), in ELW 2 nach gültiger DIN, stehen in jedem Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt durch das Land beschafft und Unterhalten einer.Ausnahme in Wiesbaden, dort steht ein ELW 3 nach alter Norm.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  10. #25
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    Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
    Hi,
    dann wieder mal die hessische Variante:


    --
    Alarmgeber sind nur in ELW 2 gemäß gültiger DIN (als Ausfallreserve der Leitstelle) zulässig.

    Der Betrieb von relaisstellenfähigen Geräten und die Anschaltung von Relaisstellenzusätzen ist nur in ELW 2 gemäss gültiger DIN zulässig. Der Betrieb als Relaisstelle bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des Innenministeriums.
    --

    e.
    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Hallo !

    In Hessen gelten die Funkrichtlinien gleichermaßen für Feuerwehr und Rettungsdienst, so auch für alle anderen Hilfsorganisationen.

    Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt ausschließlich durch die Zentralen Leitstellen bzw. Leitfunkstellen der Landkreise (14 ) bzw. Kreisfreien Städte ( 7 ), in ELW 2 nach gültiger DIN, stehen in jedem Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt durch das Land beschafft und Unterhalten einer.Ausnahme in Wiesbaden, dort steht ein ELW 3 nach alter Norm.

    MfG
    Hallo Andreas,
    habe ich hier etwas anderes gesagt ???????
    Geändert von Ebi (30.06.2008 um 16:46 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  11. #26
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    Hallo!

    Nein, aber es wurde nach Regelungen im Rettungsdienst nachgefragt.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  12. #27
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    Und wie komme ich an so ein ELW2 (was immer das auch ist) ran bzw. wie finde ich raus, wo der für meinen Bereich zuständige ELW2 steht?

    Und: Kann ich dann auch nur das Fahrzeug anfordern oder muss ich das Personal auch gleich mitbestellen (und vor allem bezahlen)?

    Und kann ich dann von dort aus alarmieren (es geht um BaWü)?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #28
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Und kann ich dann von dort aus alarmieren (es geht um BaWü)?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    In unserem DRK-Kreisverband Lörrach (Landesverband Badisches Rotes Kreuz) kann und darf die ELW-Besatzung aufgrund einer Absprache mit dem Leiter der Integrierten Leitstelle Lörrach die analogen FMEs auslösen. Die Erfahrung aus über 17 Jahren ELW-Dienst zeigen aber, daß das nur bei einer Handvoll Einsätzen auch wirklich praktiziert wurde (Nachalarmierung eigener Kräfte bei Großereignissen).
    Gruß aus Südbaden
    Armin

  14. #29
    jens1403 Gast
    Also, in NRW ist es so, das die IRLS alleinig das Alamierungsrecht hat. Der EL vor Ort, egal ob bei RD-EInsätzen oder FW-Eiunsätzen gibt lediglich seinen Bedarf an dei LS an. Es besteht zwar in vielen ELW2 (oder in den verbliebenen ELW 3) die möglichkeit zu alamierung, aber dies ist nur für Sonderfälle, in denen die LS nciht mehr arbeiten kann gedacht. Einsatzkräfte die dann einmal einem Einsatz zugeordnet sind, werden dann natürlich durch den ELW koordiniert und eingesetzt.

    EIn ELW 2 ist in den meisten Städten das Standardeinsatzleitfahrzeug für den "normalen" Einsatz (Wohnhausbrand, VU,...) und wird laut den AAO´s automatisch mitalamiert

  15. #30
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von jens1403 Beitrag anzeigen
    EIn ELW 2 ist in den meisten Städten das Standardeinsatzleitfahrzeug für den "normalen" Einsatz (Wohnhausbrand, VU,...) und wird laut den AAO´s automatisch mitalamiert
    Das kann ich so nicht bestätigen.
    Soweit es mir bekannt ist, wird der ELW 2 normal nur auf Anforderung alarmiert. Geleitet werden die Einsätze wie Wohnungsbrand in der Regel durch einen ELW1 der standardmäßig mitfährt.
    Abgesehen davon haben die wenigsten Städte einen ELW2, den sie mit ausrücken lassen können.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

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