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Thema: Alarmierung durch den ELW vor Ort

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  1. #16
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
    Hi,
    dann wieder mal die hessische Variante:


    --
    Alarmgeber sind nur in ELW 2 gemäß gültiger DIN (als Ausfallreserve der Leitstelle) zulässig.

    Der Betrieb von relaisstellenfähigen Geräten und die Anschaltung von Relaisstellenzusätzen ist nur in ELW 2 gemäss gültiger DIN zulässig. Der Betrieb als Relaisstelle bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des Innenministeriums.
    --

    e.
    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Hallo !

    In Hessen gelten die Funkrichtlinien gleichermaßen für Feuerwehr und Rettungsdienst, so auch für alle anderen Hilfsorganisationen.

    Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt ausschließlich durch die Zentralen Leitstellen bzw. Leitfunkstellen der Landkreise (14 ) bzw. Kreisfreien Städte ( 7 ), in ELW 2 nach gültiger DIN, stehen in jedem Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt durch das Land beschafft und Unterhalten einer.Ausnahme in Wiesbaden, dort steht ein ELW 3 nach alter Norm.

    MfG
    Hallo Andreas,
    habe ich hier etwas anderes gesagt ???????
    Geändert von Ebi (30.06.2008 um 16:46 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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