Moin..
Unsere FEZ alarmiert nach, wenn Bedarf besteht.
Dazu gibt's bei uns nen lokalen Alarmgeber, der allerdings per Software
mit der ILS verbunden ist. Alternativ kann über die Software auch direkt
"über die ILS" alarmiert werden. So hat der Disponent immer einen Überblick,
wer wann was alarmiert hat.
Ist ja auch nicht so, das die ILS nicht mitbekommt, was auf 4m gefunkt wird,
auch wenn die FEZ die EFührung übernommen hat. Spätestens wenn der
Disponent im ..erm.. Standbybetrieb.. ne 5-Tonfolge hört, hört er eh rein, was
das war, und die FEZ<->nachalarmierte Kräfte Verbindung sollte wohl reichen,
das er weiss "ok, das nächste Feuer in der Region alarmiere ich nicht selbst,
gebe es direkt an die FEZ ab" oder "ok, das nächste Feuer in der Region alarmiere
ich selbst, aber Fw x-y ist durch FEZ a belegt, war der Brandstifter nicht schnell
genug" .. oder man fragt gar die FEZ, ob das heilige Sonderfahrzeug der Fw x-y
gerade wirklich so dringend benötigt wird oder es die andere Einsatzstelle an-
fahren kann..
Um zur Frage zurückzukommen - obiger Text ist eher Leistellen/FEZ Ausbilungsproblematik
als tatsächlich "ELW darf alarmieren oder nicht" Frage..
Ich würde mir schon wünschen, das unser KatS-ELW auf der 4m-KatS-Frequenz alarmieren
dürfte.. Da "horcht" derzeit eh kein FME, wäre für grosse Sandienste also durchaus interessant,
sowas zu dürfen ... leider ergab ein Nachfragen bei der ILS ein klares "Nein".. naja, die Frage
kam zu zeitnah zu anderen Funkproblemen des Kreises, da hätte man die Frage sparen können ;)
Gruss,
Tim
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
Bei unseren befreundeten Nachbarwehr in Niedersachsen, darf der Ortswehrführer alarmieren, weil er als Verwaltungshelfer der Stadt, in der Wehr fungiert. was in NRW, wiederum nur der Alarmkreisführer darf,was der aber gerne an die Leitstelle abgibt
Hallo Jumbo,
erkläre mir mal was ein Alarmkreisführer ist ? und was der macht ? und wo gibt es den ?
Ist das der Alarmtrommler des L.d.F.s:
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
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