Ist es eigendlich in den Bundesländern unterschiedlich das auch in den ELWs vor Ort alarmieren können und nicht nur durch die LS? Wo sind da die Grenzen gesteckt?
Ist es eigendlich in den Bundesländern unterschiedlich das auch in den ELWs vor Ort alarmieren können und nicht nur durch die LS? Wo sind da die Grenzen gesteckt?
Also bei uns, sprich Hessen, ist es meines wissens nicht erlaubt!
in RLP geht das problemlos, jedenfals analog.
sobald ein Einsatz ist ,leitet den ja eh die zuständige FEZ und nicht mehr die LST.
Aber doch nur für die (Nach-)Alarmierung von Einsatzkräften der eigenen Gemeinde/Stadt, oder?
Sonst gäbe es ja schnell Interessenskonflikte, wenn FEZ/ELW und Leitstelle gleichzeitig Bedarf an Einsatzkräften aus benachbarten Gemeinden/Städten haben.
MfG
Frank
Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!
Hi,
dann wieder mal die hessische Variante:
--
Alarmgeber sind nur in ELW 2 gemäß gültiger DIN (als Ausfallreserve der Leitstelle) zulässig.
Der Betrieb von relaisstellenfähigen Geräten und die Anschaltung von Relaisstellenzusätzen ist nur in ELW 2 gemäss gültiger DIN zulässig. Der Betrieb als Relaisstelle bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des Innenministeriums.
--
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
In Bayern erfolgt die Erstalarmierung über die Polizei und die Nachalarmierung über die Nachalarmierungsstellen. Von Alarmierungsvarianten aus einem ELW hab ich noch nie was gehört!
Da in Zukunft bei der ILS die NaSt auch wegfallen wird denke ich das es aus einem ELW genauso nicht gestattet sein wird! Die Leitstelle sollte schließlich auch einen Überblick haben wo welches Fahrzeug momentan steht und welche überhaupt alarmiert sind!
Schöne Grüße
Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!
Moin..
Unsere FEZ alarmiert nach, wenn Bedarf besteht.
Dazu gibt's bei uns nen lokalen Alarmgeber, der allerdings per Software
mit der ILS verbunden ist. Alternativ kann über die Software auch direkt
"über die ILS" alarmiert werden. So hat der Disponent immer einen Überblick,
wer wann was alarmiert hat.
Ist ja auch nicht so, das die ILS nicht mitbekommt, was auf 4m gefunkt wird,
auch wenn die FEZ die EFührung übernommen hat. Spätestens wenn der
Disponent im ..erm.. Standbybetrieb.. ne 5-Tonfolge hört, hört er eh rein, was
das war, und die FEZ<->nachalarmierte Kräfte Verbindung sollte wohl reichen,
das er weiss "ok, das nächste Feuer in der Region alarmiere ich nicht selbst,
gebe es direkt an die FEZ ab" oder "ok, das nächste Feuer in der Region alarmiere
ich selbst, aber Fw x-y ist durch FEZ a belegt, war der Brandstifter nicht schnell
genug" .. oder man fragt gar die FEZ, ob das heilige Sonderfahrzeug der Fw x-y
gerade wirklich so dringend benötigt wird oder es die andere Einsatzstelle an-
fahren kann..
Um zur Frage zurückzukommen - obiger Text ist eher Leistellen/FEZ Ausbilungsproblematik
als tatsächlich "ELW darf alarmieren oder nicht" Frage..
Ich würde mir schon wünschen, das unser KatS-ELW auf der 4m-KatS-Frequenz alarmieren
dürfte.. Da "horcht" derzeit eh kein FME, wäre für grosse Sandienste also durchaus interessant,
sowas zu dürfen ... leider ergab ein Nachfragen bei der ILS ein klares "Nein".. naja, die Frage
kam zu zeitnah zu anderen Funkproblemen des Kreises, da hätte man die Frage sparen können ;)
Gruss,
Tim
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
Bei unseren befreundeten Nachbarwehr in Niedersachsen, darf der Ortswehrführer alarmieren, weil er als Verwaltungshelfer der Stadt, in der Wehr fungiert. was in NRW, wiederum nur der Alarmkreisführer darf,was der aber gerne an die Leitstelle abgibt
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
Recht hast du schon, das ist eine Begriffsproblematik. Es heißt ja auch "Leitstelle", auch wenn da eigentlich keiner leitet.
Übrigens zur Situation in RLP möchte ich noch anmerken, das es hier noch vielerorts die Polizei als Erstalarmstelle gibt, keine Leitstellen. Da alarmiert dann auch die FEZ (zumindest in unserem Kreis) direkt Einheiten benachbarter Kommunen. Sollte dann diese benachbarte Einheit daheim gebraucht werden, ist deren FEZ durch den Einsatz schon besetzt, und kann entsprechend kompensieren, wenn die Polizei als Erstalarm diese vergebene Einheit erneut anklingelt (natürlich sollte die Polizei während des FW-Einsatz dann den Kanal mitverfolgen, um weitere Erstalarme entsprechend durchführen zu können, aber Theorie-Praxis...).
Wenn die Leitstellen hier kommen, so mein Kenntnisstand, werden die FEZ nicht wie in Bayern abgebaut, sondern sollen in ihrer Kompetenz eher noch gestärkt werden. Es wird dann auch weiterhin keine komplette Disposition durch die Leitstelle geben, sondern diese ist weiterhin nur für die Erstalarmierung zuständig. Nachalarmierungen laufen dann durch die FEZ, jedoch über den Rechner der LST.
Die NaSt ist eine Sache, aber es gibt doch sicher auch ELWs des RDs die mit Alarmgebern ausgestattet sind. Wie verhält es sich denn da?
Naja, also ich bin nicht dafür, das die Alarmgeber abgebaut werden.
Lezten Mittwoch hatte die ILS ein paar kleine Problemchen, da ging nämlich bei einer Feuerwehr der Alarm nicht raus, aber nach 3. mal gings dann doch.
Aber Leute, was ist, wenn das Funksystem zusammenbricht??
So wie ich das mitbekommen habe, werden bei uns im Landkreis Kelheim die Alarmgeber nicht abgebaut.
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