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Thema: Alarmierung durch den ELW vor Ort

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hessen

    Hallo !

    In Hessen gelten die Funkrichtlinien gleichermaßen für Feuerwehr und Rettungsdienst, so auch für alle anderen Hilfsorganisationen.

    Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt ausschließlich durch die Zentralen Leitstellen bzw. Leitfunkstellen der Landkreise (14 ) bzw. Kreisfreien Städte ( 7 ), in ELW 2 nach gültiger DIN, stehen in jedem Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt durch das Land beschafft und Unterhalten einer.Ausnahme in Wiesbaden, dort steht ein ELW 3 nach alter Norm.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
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    Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
    Hi,
    dann wieder mal die hessische Variante:


    --
    Alarmgeber sind nur in ELW 2 gemäß gültiger DIN (als Ausfallreserve der Leitstelle) zulässig.

    Der Betrieb von relaisstellenfähigen Geräten und die Anschaltung von Relaisstellenzusätzen ist nur in ELW 2 gemäss gültiger DIN zulässig. Der Betrieb als Relaisstelle bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des Innenministeriums.
    --

    e.
    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Hallo !

    In Hessen gelten die Funkrichtlinien gleichermaßen für Feuerwehr und Rettungsdienst, so auch für alle anderen Hilfsorganisationen.

    Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt ausschließlich durch die Zentralen Leitstellen bzw. Leitfunkstellen der Landkreise (14 ) bzw. Kreisfreien Städte ( 7 ), in ELW 2 nach gültiger DIN, stehen in jedem Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt durch das Land beschafft und Unterhalten einer.Ausnahme in Wiesbaden, dort steht ein ELW 3 nach alter Norm.

    MfG
    Hallo Andreas,
    habe ich hier etwas anderes gesagt ???????
    Geändert von Ebi (30.06.2008 um 16:46 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #3
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    Hallo!

    Nein, aber es wurde nach Regelungen im Rettungsdienst nachgefragt.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  4. #4
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    Und wie komme ich an so ein ELW2 (was immer das auch ist) ran bzw. wie finde ich raus, wo der für meinen Bereich zuständige ELW2 steht?

    Und: Kann ich dann auch nur das Fahrzeug anfordern oder muss ich das Personal auch gleich mitbestellen (und vor allem bezahlen)?

    Und kann ich dann von dort aus alarmieren (es geht um BaWü)?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Und kann ich dann von dort aus alarmieren (es geht um BaWü)?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    In unserem DRK-Kreisverband Lörrach (Landesverband Badisches Rotes Kreuz) kann und darf die ELW-Besatzung aufgrund einer Absprache mit dem Leiter der Integrierten Leitstelle Lörrach die analogen FMEs auslösen. Die Erfahrung aus über 17 Jahren ELW-Dienst zeigen aber, daß das nur bei einer Handvoll Einsätzen auch wirklich praktiziert wurde (Nachalarmierung eigener Kräfte bei Großereignissen).
    Gruß aus Südbaden
    Armin

  6. #6
    jens1403 Gast
    Also, in NRW ist es so, das die IRLS alleinig das Alamierungsrecht hat. Der EL vor Ort, egal ob bei RD-EInsätzen oder FW-Eiunsätzen gibt lediglich seinen Bedarf an dei LS an. Es besteht zwar in vielen ELW2 (oder in den verbliebenen ELW 3) die möglichkeit zu alamierung, aber dies ist nur für Sonderfälle, in denen die LS nciht mehr arbeiten kann gedacht. Einsatzkräfte die dann einmal einem Einsatz zugeordnet sind, werden dann natürlich durch den ELW koordiniert und eingesetzt.

    EIn ELW 2 ist in den meisten Städten das Standardeinsatzleitfahrzeug für den "normalen" Einsatz (Wohnhausbrand, VU,...) und wird laut den AAO´s automatisch mitalamiert

  7. #7
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von jens1403 Beitrag anzeigen
    EIn ELW 2 ist in den meisten Städten das Standardeinsatzleitfahrzeug für den "normalen" Einsatz (Wohnhausbrand, VU,...) und wird laut den AAO´s automatisch mitalamiert
    Das kann ich so nicht bestätigen.
    Soweit es mir bekannt ist, wird der ELW 2 normal nur auf Anforderung alarmiert. Geleitet werden die Einsätze wie Wohnungsbrand in der Regel durch einen ELW1 der standardmäßig mitfährt.
    Abgesehen davon haben die wenigsten Städte einen ELW2, den sie mit ausrücken lassen können.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

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