Ja, das Problem wird sein, das durch den (zumindest offiziellen) Wegfall von ELW 3 neue Konzepte geschaffen wurden, die nicht nahe an der Praxis sind, und das ganze dann möglichst Kostengünstig kommunal gerettet wird. Prinzipiell wäre die Anschaffung von jeweils einem einfach ausgestatteten ELW1 pro LZ und einem (bzw. bei großen Kreisen und Kreisfreien Städten mehreren) ELW 2 mit erweiterter Ausstattung am zweckmäßigsten. Einige Städte fahren bereits diese Linie und bei denen sind auch die Führungsstruckturen entsprechend angepasst, aber es wird sich in keinem Bereich ein EL außerhalb der LS das Recht nedhmen eigenständig zu alamieren. Gemäß Runderlass des IM NRW sind nur die LS berechtigt Rettungsmittel zu disponieren.Und da rüttel niemand dran, währe ja auch nicht wirklich hilfreich.