Im gleichen Gedankengang könnte die Frage auftauchen: Wenn für weitere Lehrgänge eh beide vorherigen Voraussetzung sind, wieso fasst man diese dann nicht gleich zusammen? Wieso heißt TM1 "Grundausbildung", wenn vor weiteren Ausbildungen noch Grundlagen in separaten Lehrgängen erworben werden müssen?
Die Lehrgangsinhalte werden so oder so am Ende bestätigt, insofern würde der TM1-Abschluss in Verbindung mit der dort erfolgten Rechtsbelehrung dann auch bei den anderen entsprechend als "Funkausbildung" anerkannt.
Und wenn nicht, frage ich mich, ob man eine solche Änderung wirklich deswegen ablehnen sollte, weil
- andere Orgs meinen, weiterhin unsinnige Inhalte ausbilden zu müssen (Funkwellenberechnung bringt dem THW-Standardfunker genauso wenig wie dem Rotkreuzler, oder eben dem Löschknecht) und
- ein kleiner Prozent- oder Promillesatz der Teilnehmer später mal eventuell die Organisation wechseln könnte.