@4313: Das siehst du etwas falsch. Wenn z.B. ein Gasversorger SoSi beansprucht, wie hier in Köln, dann kann dies Genehmigt werden, weil das Abstellen des Gases auch schwere Gesundheitliche Schäden abwenden kann, wenn es irgendwo auströhm, wo es nicht soll.
Ausserdem hat "AusnahmeGENEHMIGUNG" wie das Wort schon sagt, nichts mit "AusnahmeVERBOT" zu tun :)
MfG Fabsi