Hallo,

nun möchte ich mal eine Geschichte erzählen die uns vor 4 Jahren Heiß war.
Ähnlicher Fall: Der RTW musste durch eine enge Gasse fahren, was zu den diversesten Beschwerden der Anwohner führte. Die Gasse selbst ist so Eng das nur ein Fahrzeug durchfahren konnte, diese führte dann auf eine Vorfahrtsstraße. Auf bitten des Bürgermeisters wurde weitgehend aufs Horn verzichtet, bis zum Ende der Gasse. Da die Einfahrt in die Vorfahrtsstraße absolut unübersichtlich ist (Typisches altes Hauseck) haben die Fahrer kurz vorher den Martin blasen lassen. Und die Anwohner des Hauses am Eck bekamen jedesmal einen ...
Das Marinshorn hatte die selbe Höhe wie das Fenster. Abstand zum Bett ca. 3 Meter. Huhu.
Sie hatten jetzt nicht mal die Zeit sich die Ohren zuzuhalten, bzw. das Fenster zu schließen.
Die Kollegen der Wache verzichteten nun ganz auf den Lärm, bis es fast zu einem Unfall kam.

Was nun? Nun es wurden Gesetzte gewälzt, Rechtsanwälte befragt und so weiter.
Was man aber ganz klar herausgefunden hat, es gibt hierfür kein Gesetz. Wie man’s wendet und dreht, gegen mindesten ein Gesetz wird immer irgendwie verstoßen. Also muss die Rechtsprechung herhalten.
Nun befragte man den Richter. Seine Antwort war eindeutig. Reine Entscheidung des Fahrers und sonst Niemanden. Er kann nur Einzeleinsätze beurteilen und dementsprechend Urteilen. Pauschal sieht der Gesetzgeber keine martinsfreie Zone vor. (Das Schild möchte ich mal sehen)
Bevor das wirklich vor Gericht landete ist die Wache (nicht deswegen) umgezogen.

Was ich damit sagen will, ist ihr könnt die Gesetze und Verordnungen wälzen wie ihr wollt, es gibt meiner Meinung keines. Ist ein Fall für die Rechtsprechung.
Aber bitte, macht weiter so. Finde die Beiträge sehr Interessant.

Noch eine Frage. Was für Konsequenzen würde es sich nachziehen, wenn man gegen die Auflagen des Ortungsamtes in diesem Fall verstößt. Ich denke gerade an andere BOS Organisation, auch diese Fahren ja mal durch.

Servus
cockpit

P.S. war ein bayrischer Fall