Zitat Zitat von DG3YCS
Ob eine negtative Entscheidung in Bezug auf Anwendung des §35 STVO nun eine Empfehlung ist, oder eine Weisung, das hängt wie BEREITS VON MIR GESCHRIEBEN von der örtlichen Situation ab.
I.d.R. ist die Kompetenz der RLST und damit die (nicht) vorhandene Weisungsbefugnis klar geregelt und allen im jeweiligen Gebiet fahrenden Kräften bekannt, so das dieses in der Realität kein Problem darstellt.
Wenn die LST den RD-Einheiten vorgesetzt ist, dann ist es eine Bindende Anweisung (dürfte zb. in NRW fast immer so sein), ist die LST nur unterstützend, dann ist es eine Empfehlung. Ist im Bereich der meisten FF´s so, mit Ausnahme der FF´s in einer Stadt mit BF und eigener LST.
Für welches BL und welchen Fall gilt den das Beispiel in deinem Buch?

Nennt man das jetzt aus falschem folgt das richtige, oder wie?
Natürlich kann der NA dem Fahrer nicht Anweisen DU MUSST DIE SORE IN ANSPRUCH NEHMEN, aber er kann anhand der von der LST erhaltenen Informationen die Einschätzung gewinnen "Es ist dringender als der Disponent angenommen hat", kann dies dan der LST mitteilen und seinem Fahrer sagen "Fahr mal besser mit".
Jetzt muss der Fahrer anhand der ihm vorliegenden Informationen entscheiden ob und in wieweit er Sonderrechte in Anspruch nimmt.
Da die StVO auf Bundesebene wirkt hat das schonmal garnichts mir irgendwelchen "Gebieten" abhängig.
Und da nur die RLST als Annehmende Stelle des Notrufes in der Lage ist, alle vorliegenden Fackten auszuwerten, hat sie auch das sagen wenn nicht mit SORE gefahren werden darf.
Wenn man in Sichtweite der E-Stelle ist und die Lage anders einschätzen kann, ist das was anderes.
Aber wenn ich mit NA Alarmiert werde zu "Kindernotfall, keine höchste Eile" dann DARF ich die SORE NICHT nutzen, auch wenn der NA das sagt.


Zitat Zitat von DG3YCS
Wie war das nochmal mit der Übertragbarkeit von Beispielen bei 16 Bundesländern (mit eigenen Landesgesetzen für RD) welche wiederum aus 117 Kreisfreien Städten und 426 Landkreisen bestehen, welche theoretisch jeder eine etwas andere Struktur haben könnte???
Aber wenn das Beispiel so im Buch steht, dann wird das ja immer und in jedem Fall gelten, und nicht nur in diesem einen Fall zur besseren darstellung...
Nochmals: StVO ist Bundesweit einheitlich und somit sind RD-Anweisung über SORE und SoSi gebraucht hinfällig.

Zitat Zitat von DG3YCS
Aber wenn du den §35 gelesen UND verstanden hättest, dann wüsstest du das für DEN FAHRER nur noch der §35 und (mit Einschränkungen) der §27 STVO relevant sind.
ALLE anderen Regelungen (und damit auch der §38) sind durch den 35 ausser Kraft gesetzt!!!
Die einleitende Erklärung des §38 Abs1 ist eigendlich nur als Erklärung an die ANDEREN Verkehrsteilnehmer zu verstehen WARUM sie jetzt Platz machen müssen. (Aha, BL+MH, Ich muss jetzt Platz machen weil da höchste Eile geboten ist um vieleicht ein MEnschenleben zu Retten...)
Umfang der Sonderrechte:
Sonderrechte befreien den Einsatzfahrer mit Ausnahme der besonderen Anordnungen der §§ 36 Abs. 1 und 38 Abs. 1 S. 2 StVO von allen Regelungen der StVO, soweit es zur Erreichung des Einsatzzwecks erforderlich ist. Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten sind wegen § 36 Abs. 1 S. 2 StVO auch während der Einsatzfahrt zu befolgen. Der Einsatzfahrer ist also nicht pauschal von den Verkehrsregeln befreit, sondern nur soweit erforderlich. Der Umfang der Befreiung ist deshalb abhängig von Gewicht, Bedeutung und Auffschiebbarkeit des Einsatzes. So muss der Einsatzfahrer beispielsweise trotz Sonderrechte den nach §21a I StVO vorgeschriebenen Sicherheitgut anlegen, da die Befreiung von der Gurtpflicht nicht erforderlich ist, um das Einsatzziel zu erreichen...


Zitat Zitat von DG3YCS
Ich habe geschrieben, EVENTUELL
Und JA, EVENTUELL!!! Muss er sich Tatsächlich dafür verantworten.
Nehmen wir jetzt mal als Beispiel an:
(Du weist schon, Beispiel, also nur für dieses von mir jetzt NAchfolgende Szenario konkret anwendbar, für alles andere NICHT ohne weiteres zu Übertragen...)
Also Angenommen wir haben es NAchts halb vier.
In Dortmund fährt gerade aus Richtung BOCHUM kommend ein sich in Status1 befindlicher RTW der BF-DO in Höhe des Westfalenstadions.
Da gerade kein WM Spieltag ist sind die Strassen Völlig frei.
Jetzt bekommt dieser RTW den Einsatzauftrag VU mit Schwerstverletzten B1/B236.
(Soviel zum Szenario, die B1 ist in DO eine gutausgebaute 4/6 Spurige Strasse die die A40 und die A44 miteinander direkt verbindet.)

Wenn jetzt der RTW Fahrer entscheidet er habe keine Lust unter Anwendung von SORE zu fahren und Tuckelt Gemütlich mit 60KM (größtenteils die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit) über die völlig freie B1, khält an jeder roten Ampel und kommt damit ca 7min. später als er hätte ankommen können und ein Patient, der vieleicht eine realistische Chance bei 5min. früheren eintreffen hätte haben können, verstirb, DANN KANN ER SERWOHL BELANGT WERDEN.
Das nennt sich dann Unterlassene Hilfeleistung, oder vieleicht sogar Totschlag durch Unterlassung?
Von Grober Fahrlässigkeit oder Handeln mit Vorsatz hast du nicht gesprochen... Das ist ja wohl immer eine Sonderregelung und solche Leute gehören hinter kein SORE-Fahrzeug. Aber da sind wir uns wohl einig.


Zitat Zitat von DG3YCS
Hinweis des Arztes: Das ist Dringend)
Wobei wir wieder bei unseren Hellseher Ärzten wären :)
Woher soll denn der Arzt besser wissen, ob es dringend ist, wenn er nur meist "klägliche" Infos vom Disponenten bekommt, dieser aber mit dem Anrufer gesprochen hat und alle wichtigen fragen klären konnte.

Zitat Zitat von DG3YCS
Fällt diese Ermessensentscheidung grob falsch aus, so kann das durchaus Straf-/und zivilrechtliche Relevanz haben.
Ist dem Fahrer sogar vorsatz Nachzuweisen. (Ich habe heute keine Lust, keinesfall, egal was komme mache ich von SORE gebrauch...),
erst recht.
Hatten wir ja grad schon weiter oben :)


Zitat Zitat von DG3YCS
Du wirst lachen: unter Umständen musst du das tatsächlich!!!
Wenn du nämlich mit 50 auf die Ampel zufährst und 15meter vor der Kreuzung sprigt die auf gelb und du legst eine Vollbremsung hin woraufhin der Hintermann dir reinbrettert, dann bist du dran.
Das ganze nennt sich dann unvermittelte Bremsung
(Die 15m hättest du ja in 1,08sek zurückgelegt und damit locker innerhalb der 3sek Gelb, also bestand kein Anlass zu Bremsen)
Dies kann von der Teilschuld (Du wegen der Bremsung, der anderen wg. mangelnder Abstand) bis zur völligen Alleinschuld (du zahlst alles) führen.
Aber davon abgesehen ist dein Vergleich ansonsten sowieso etwas Fußlahm...
Das geb ich zu... das Beispiel war müll... sollte sowas auch nicht auffer Schaff schreiben *g*... oh, es ist wieder nach 1 Uhr nachts *g*


MfG Fabsi