Ihr habt Ahnung... hab mir jetz mal die aktuelle Ausgabe von "Sonderrechte im Einsatz" gekauft... solltet ihr auch tun, dann irrt ihr nicht mehr so schnell :)
Also auf Seite 20:Zitat von DG3YCS
"Ob die Voraussetzungen für Sonderrechte vorliegen entscheidet, jedenfall für die Fahrt zum Einsatzort, die Einsatzzentrale. Ob beispielsweise für den Fahrer eines Rettungsdienstfahrzeugs höchste eile geboten ist, richtet sich somit nach dem Einsatzauftrag der Rettungsleitstelle und dessen Glaubwürdigkeit - ... - Die Feststellung des Disponenten ist jedoch keine Weisung im rechtlichen Sinn. Ob Sonderrechte tatsächlich in Anspruch genommen werden entscheidet letztlich allein der Einsatzfahrer. Der Disponent stellt lediglich fest, dass die in §35 Abs. 5a StVO genannten Vorraussetzungen vorliegen."
Soll heissen: Selbst der NA kann an der Nutzung der SoSi nichts ändern, einzig der Fahrer kann entscheiden, ob er die SoSi nicht einsetzt obwohl sie freigegeben wurden durch die Leitstelle.
Wie oben nachzulesen: Auch im RD KEINE Anweisung...Zitat von DG3YCS
"(dann zählt §38 ja nicht)" ==> Darf ich mal lachen???Zitat von DG3YCS
Lol... der Fahrer muss sich verantworten, wenn er der Meinung ist, nicht mit SoSi zu fahren.
Genauso musst du dich dann wohl verantworten(privat), weil du nichtmehr bei Geld über die Ampel gefahren bist obwohl es nur heist: "Hier ist grün, gleich kommt rot" was anderes ist "Gelb" bei einer Ampel nämlich nicht.
Da haste mal recht :)Zitat von DG3YCS
Fals du §34 StGB meinstet ok. Ansonsten:Zitat von DG3YCS
War wohl doch eher der andere :) ("§34 = Rechterfertigender Notstand")Zitat von StGB
MfG Fabsi





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