Zitat Zitat von Fabpicard
Ihr habt Ahnung... hab mir jetz mal die aktuelle Ausgabe von "Sonderrechte im Einsatz" gekauft... solltet ihr auch tun, dann irrt ihr nicht mehr so schnell :)
Naja, dann kannst du uns unwissende ja jetzt erleuchten, nachdem due ein Schriftstück besitzt dass die ganze und Alleinige Warheit beeinhaltet.
Allerdings gehört dazu dann auch, dass man es auch VERSTEHT.

Zitat Zitat von Fabpicard
Also auf Seite 20:
"Ob die Voraussetzungen für Sonderrechte vorliegen entscheidet, jedenfall für die Fahrt zum Einsatzort, die Einsatzzentrale. Ob beispielsweise für den Fahrer eines Rettungsdienstfahrzeugs höchste eile geboten ist, richtet sich somit nach dem Einsatzauftrag der Rettungsleitstelle und dessen Glaubwürdigkeit - ... - Die Feststellung des Disponenten ist jedoch keine Weisung im rechtlichen Sinn. Ob Sonderrechte tatsächlich in Anspruch genommen werden entscheidet letztlich allein der Einsatzfahrer. Der Disponent stellt lediglich fest, dass die in §35 Abs. 5a StVO genannten Vorraussetzungen vorliegen."
Bzgl. der Festellung des Vorhandenseins der Vorraussetzung habe ich ja auch niemals etwas anderes Behauptet. Auch habe ich ja klar gestellt, das die Weisung der Leitstelle MIT SOSI bedeutet:
DU DARFST, aber du MUSST nicht!
Ob eine negtative Entscheidung in Bezug auf Anwendung des §35 STVO nun eine Empfehlung ist, oder eine Weisung, das hängt wie BEREITS VON MIR GESCHRIEBEN von der örtlichen Situation ab.
I.d.R. ist die Kompetenz der RLST und damit die (nicht) vorhandene Weisungsbefugnis klar geregelt und allen im jeweiligen Gebiet fahrenden Kräften bekannt, so das dieses in der Realität kein Problem darstellt.
Wenn die LST den RD-Einheiten vorgesetzt ist, dann ist es eine Bindende Anweisung (dürfte zb. in NRW fast immer so sein), ist die LST nur unterstützend, dann ist es eine Empfehlung. Ist im Bereich der meisten FF´s so, mit Ausnahme der FF´s in einer Stadt mit BF und eigener LST.
Für welches BL und welchen Fall gilt den das Beispiel in deinem Buch?

Zitat Zitat von Fabpicard
Soll heissen: Selbst der NA kann an der Nutzung der SoSi nichts ändern, einzig der Fahrer kann entscheiden, ob er die SoSi nicht einsetzt obwohl sie freigegeben wurden durch die Leitstelle.
Nennt man das jetzt aus falschem folgt das richtige, oder wie?
Natürlich kann der NA dem Fahrer nicht Anweisen DU MUSST DIE SORE IN ANSPRUCH NEHMEN, aber er kann anhand der von der LST erhaltenen Informationen die Einschätzung gewinnen "Es ist dringender als der Disponent angenommen hat", kann dies dan der LST mitteilen und seinem Fahrer sagen "Fahr mal besser mit".
Jetzt muss der Fahrer anhand der ihm vorliegenden Informationen entscheiden ob und in wieweit er Sonderrechte in Anspruch nimmt.

Zitat Zitat von Fabpicard
Wie oben nachzulesen: Auch im RD KEINE Anweisung...
Wie war das nochmal mit der Übertragbarkeit von Beispielen bei 16 Bundesländern (mit eigenen Landesgesetzen für RD) welche wiederum aus 117 Kreisfreien Städten und 426 Landkreisen bestehen, welche theoretisch jeder eine etwas andere Struktur haben könnte???
Aber wenn das Beispiel so im Buch steht, dann wird das ja immer und in jedem Fall gelten, und nicht nur in diesem einen Fall zur besseren darstellung...

Zitat Zitat von Fabpicard
"(dann zählt §38 ja nicht)" ==> Darf ich mal lachen???
Jederzeit, ich will niemanden das LAchen verbieten ;-)
Aber wenn du den §35 gelesen UND verstanden hättest, dann wüsstest du das für DEN FAHRER nur noch der §35 und (mit Einschränkungen) der §27 STVO relevant sind.
ALLE anderen Regelungen (und damit auch der §38) sind durch den 35 ausser Kraft gesetzt!!!
Die einleitende Erklärung des §38 Abs1 ist eigendlich nur als Erklärung an die ANDEREN Verkehrsteilnehmer zu verstehen WARUM sie jetzt Platz machen müssen. (Aha, BL+MH, Ich muss jetzt Platz machen weil da höchste Eile geboten ist um vieleicht ein MEnschenleben zu Retten...)

Zitat Zitat von Fabpicard
Lol... der Fahrer muss sich verantworten, wenn er der Meinung ist, nicht mit
SoSi zu fahren.
Ich habe geschrieben, EVENTUELL
Und JA, EVENTUELL!!! Muss er sich Tatsächlich dafür verantworten.
Nehmen wir jetzt mal als Beispiel an:
(Du weist schon, Beispiel, also nur für dieses von mir jetzt NAchfolgende Szenario konkret anwendbar, für alles andere NICHT ohne weiteres zu Übertragen...)
Also Angenommen wir haben es NAchts halb vier.
In Dortmund fährt gerade aus Richtung BOCHUM kommend ein sich in Status1 befindlicher RTW der BF-DO in Höhe des Westfalenstadions.
Da gerade kein WM Spieltag ist sind die Strassen Völlig frei.
Jetzt bekommt dieser RTW den Einsatzauftrag VU mit Schwerstverletzten B1/B236.
(Soviel zum Szenario, die B1 ist in DO eine gutausgebaute 4/6 Spurige Strasse die die A40 und die A44 miteinander direkt verbindet.)

Wenn jetzt der RTW Fahrer entscheidet er habe keine Lust unter Anwendung von SORE zu fahren und Tuckelt Gemütlich mit 60KM (größtenteils die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit) über die völlig freie B1, khält an jeder roten Ampel und kommt damit ca 7min. später als er hätte ankommen können und ein Patient, der vieleicht eine realistische Chance bei 5min. früheren eintreffen hätte haben können, verstirb, DANN KANN ER SERWOHL BELANGT WERDEN.
Das nennt sich dann Unterlassene Hilfeleistung, oder vieleicht sogar Totschlag durch Unterlassung?

Ist es aber vieleicht gerade Glatt oder Laufen viele Besoffene auf der Strasse rum und er riskiert es deswegen nicht oder nur sehr wenig, dann ist es eine durchaus nachvollziehbare Ermessensentscheidung und wiederum korrekt.
(Eigen/Fremdgefährdung nicht Ausgeschlossen)

Es gibt sicherlich keinen Richtwert WIEVIEL in Anspruchnahme der SORE jetzt richtig währe, daher überlässt das Gesetz auch dem Fahrer die Entscheidung.
Aber dieser ist Verpflichtet immer eine Güterabwägung zwischen der Pflicht so schnell wie möglich zu helfen und dem Grad der nutzung der Sonderrechte vorzunehmen sowie der damit verbundenen erhöhten Eigen/Fremdgefährdung vorzunehmen. Hierbei hat der Fahrer die von Vorgesetzten vorgegeben Umstände (Als Beispiel (du weisst schon...) Hinweis des Arztes: Das ist Dringend) entsprechend zu würdigen.

Fällt diese Ermessensentscheidung grob falsch aus, so kann das durchaus Straf-/und zivilrechtliche Relevanz haben.
Ist dem Fahrer sogar vorsatz Nachzuweisen. (Ich habe heute keine Lust, keinesfall, egal was komme mache ich von SORE gebrauch...),
erst recht.

Achja:
Zitat Zitat von Fabpicard
Genauso musst du dich dann wohl verantworten(privat), weil du nichtmehr bei Geld über die Ampel gefahren bist obwohl es nur heist: "Hier ist grün, gleich kommt rot" was anderes ist "Gelb" bei einer Ampel nämlich nicht.
Du wirst lachen: unter Umständen musst du das tatsächlich!!!
Wenn du nämlich mit 50 auf die Ampel zufährst und 15meter vor der Kreuzung sprigt die auf gelb und du legst eine Vollbremsung hin woraufhin der Hintermann dir reinbrettert, dann bist du dran.
Das ganze nennt sich dann unvermittelte Bremsung
(Die 15m hättest du ja in 1,08sek zurückgelegt und damit locker innerhalb der 3sek Gelb, also bestand kein Anlass zu Bremsen)
Dies kann von der Teilschuld (Du wegen der Bremsung, der anderen wg. mangelnder Abstand) bis zur völligen Alleinschuld (du zahlst alles) führen.
Aber davon abgesehen ist dein Vergleich ansonsten sowieso etwas Fußlahm...
Zitat Zitat von Fabpicard
Fals du §34 StGB meinstet ok. Ansonsten:
Ok da war ne eins zuviel, man soll nicht drei Dinge gleichzeitig machen..

Gruß
Carsten