Das ist ein interessanter Fakt!Zitat von blue-devil-lg
Schließlich ist die Anwendung des §38 StVO an "höchste Eile" gebunden.
Ob die tatsächlich vorliegt, wenn man erstmal mehrere Minuten "in die falsche Richtung" fährt, ist durchaus mal zu hinterfragen.
MfG
Frank




Zitieren