Zitat Zitat von Tobias
Hallo zusammen,




Das stimmt, aber hast du auch den Absatz 2 gelesen? Da steht nämlich, wann Blaulicht alleine genutzt werden darf.



(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.