Nur so nebenbei:
Wenn Du Dein Auto nicht abschließt, kannst Du sehr wohl belangt werden, dann ist es nämlich nicht ausreichend gegen unbefugte Benutzung gesichert, wie vorgeschrieben.Zitat von Tobias
Taxifahrer im Personenbeförderungsverkehr sind von der Anschnallpflicht ausgenommen.Zitat von Tobias
duese