Nur so nebenbei:
Zitat Zitat von Tobias
Wenn du dein Auto nachts nicht zuschließt und an der Straße stehen lässt, belangt dich dafür auch niemand - ist ja nicht verboten.
Wenn Du Dein Auto nicht abschließt, kannst Du sehr wohl belangt werden, dann ist es nämlich nicht ausreichend gegen unbefugte Benutzung gesichert, wie vorgeschrieben.

Zitat Zitat von Tobias
Überleg mal, du bist Taxifahrer und dein Chef sagt dir "niemals anschnallen, wenn ihr überfallen werdet, könnte ihr ohne Anschnallgurt schneller abhauen". Das darf er offiziell natürlich auch nicht. Und wenn du dich dran hälst, weil es ja dein Chef ist, dich dann die Polizei anhält, dann bist du dran und nicht dein Chef.
Taxifahrer im Personenbeförderungsverkehr sind von der Anschnallpflicht ausgenommen.

duese