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Thema: Verbot von Sondersignal Akustik durch Ordnungsamt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @Mr.Blaulicht, wieder genau den Nagel auf den Kopf getroffen...

    Natürlich könnte man auch erst einmal versuchen an den "gesunden Menschenverstand" zu appelieren :) Und den Kollegen drauf hinweisen, dass es nicht nett ist, "absichtlich" das Horn laufen zu lassen, obwohl es nicht nötig wäre...

    :)

    Klappt meistens, wenn sich die Anwohner nicht "beschweren" sonder freundlich darauf hinweisen, dass es nicht sein müsste...


    MfG Fabsi

    /edit:
    P.S.: Heist ja nicht umsonst - "So wie man in den Wald reinruft, kommt die SoSi auch wieder raus *g* "

  2. #2
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    Wäre mal zu diskutieren, ob ein NEF ohne Arzt eigentlich Sonderrechte hat. Immerhin ist das NEF ohne Arzt nicht einsatzbereit. Und ein nicht einsatzbereites Einsatzmittel darf doch eigentlich nicht alarmiert werden, oder?
    ***keine Signatur***

  3. #3
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    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Wäre mal zu diskutieren, ob ein NEF ohne Arzt eigentlich Sonderrechte hat. Immerhin ist das NEF ohne Arzt nicht einsatzbereit. Und ein nicht einsatzbereites Einsatzmittel darf doch eigentlich nicht alarmiert werden, oder?
    Diese Fahrzeug darf keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. Da dies nicht mehr zur Rettung von Menschenleben benötigt wird und sich der Arzt ja nun an Board des RTW's befindet. Nähere Informationen gibt es in diesem Buch. Empfehle ich jedem Sonderrechtsfahrer zu lesen....

  4. #4
    blue-devil-lg Gast
    Zitat Zitat von PeterOs
    Diese Fahrzeug darf keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. Da dies nicht mehr zur Rettung von Menschenleben benötigt wird und sich der Arzt ja nun an Board des RTW's befindet. Nähere Informationen gibt es in diesem Buch. Empfehle ich jedem Sonderrechtsfahrer zu lesen....
    Falsche Sachlage:
    Es geht darum, dass der Arzt zum Einsatz abgeholt wird, sich also noch nicht im NEF befindet, somit ist die Dringlichkeit im Sinne des Einsatzes geboten. Wäre interessant, ob es dazu bereits eine Rechtssprechung gibt.

  5. #5
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    Zitat Zitat von blue-devil-lg
    Falsche Sachlage:
    Es geht darum, dass der Arzt zum Einsatz abgeholt wird, sich also noch nicht im NEF befindet, somit ist die Dringlichkeit im Sinne des Einsatzes geboten. Wäre interessant, ob es dazu bereits eine Rechtssprechung gibt.
    Das ist ein interessanter Fakt!
    Schließlich ist die Anwendung des §38 StVO an "höchste Eile" gebunden.
    Ob die tatsächlich vorliegt, wenn man erstmal mehrere Minuten "in die falsche Richtung" fährt, ist durchaus mal zu hinterfragen.

    MfG

    Frank

  6. #6
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    10.12.2001
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    Thematik eingrenzen

    Hallo !

    Bitte zum eigentlichen Thema zurück kehren!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  7. #7
    4313 Gast

    Zusammenfassung

    Wunderbar - vielen Dank für die Antworten.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, würde ich das folgendermaßen zusammenfassen:

    1. Beim Notrufeingang stellt die LST die Dringlichkeit fest.
    2 .Der Einsatz muss dann mir Sondersignal gefahren werden
    (nur der Einsatzfahrer kann dies ändern / der Situation anpassen).
    3 .Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, wenn die Dringlichkeit gegeben ist,
    ohne Horn zu fahren (StVO).
    4. Verbieten kann es keiner (außer man ändert die StVO).

    Über Sinn oder nicht Sinn mit Akustik zu prahlen wird nicht beurteilt...

    Oder sehe ich die Punkte falsch?

    Danke 4313

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