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Thema: Verbot von Sondersignal Akustik durch Ordnungsamt

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hallo!

    Hier ein kleiner Hinweis zum Rechtssystem in Deutschland.

    Bundesrecht bricht Landesrecht. Und Landesbracht bricht quasi Kommunalrecht. Darum bezweifle ich, dass eine solche Anordnung vom Ordungsamt vor dem Verwaltungsgericht bestand haben wird.

    Aber mal wieder typisch deutsch. Die Nachbarn beschweren sich über SoSi, dies womöglich auch zu Recht. Darum ist an den Verstand der SoSiFahrer zu appelieren und da sollten auch einige ihre Blaulichtgeilheit ablegen. Signal so wenig wie möglich, aber so oft wie nötig. Wer wann un wo das Einsatzhorn für nötig hält, muss der Fahrer selber wissen.
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  2. #2
    Registriert seit
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    1.480
    Zitat Zitat von telemanne
    Wer wann un wo das Einsatzhorn für nötig hält, muss der Fahrer selber wissen.
    Ich behaupte mal, dass genau da das Problem liegt!! Der eine hällt es für richtig und der andere hald nicht. Nur sollte hald zusammen ein guter Mittelweg gefunden werden!
    MFG Flo

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