Als Ergänzung:
@Fabicard

Mir scheint, du machst hier viel zu viel nur an der STVO fest.
NAch der STVO hat natürlich alleine der Fahrer die Verantwortung wie er das Fahrzeug führt. demzufolge könnte man jetzt tatsächlich argumentieren, wenn man nur die STVO liest, das wirklich NUR der Fahrer entscheidet...

Aber es gelten auch andere Regelungen, Dienstanweisungen, andere Gesetze und Verordnungen und die spielen da alle mit herein.
(habe ich das nicht schon einmal geschrieben...)
Letztendlich trifft tatsächlich der Fahrer alleine die Entscheidung, aber aufgrund der Vorgaben die er erhält.
Und er haftet für die Richtigkeit seiner Entscheidung.

Rein von der STVO gesehen, würde er WENN ER PLAUSIBEL MACHEN KÖNNTE, das trotz Verbotes seiner vorgesetzten Diensstelle es für ihn den Anschein hatte, das die Indikation für SOSI gegeben sein, für die Übertretungen der STVO nicht belangt werden.
Aber alles andere incl. STGB und Dienstrecht kämen u.U. VOLL zum tragen...

Gruß
Carsten