Hallo !
§36, Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten, wird nicht vom §35 außer Kraft gesetzt nur weil er vorne wegsteht, sonst wäre er ein Absatz davon.
Das ist ein eigenständiger Paragraph!
Im übrigen ist eine übermäßige Überschreitung der Gewichtsbeschränkung an Brückenbauwerken, Straßen-und Straßenteilen, Parkplätze über Tiefgaragen etc. ebenfalls vom §35 ausgenommen, da durch die Inanspruchnahme von Sonderrechten die Statik eines Brückenbauwerkes nicht beinflußbar wird!
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