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Thema: Verbot von Sondersignal Akustik durch Ordnungsamt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    4313 Gast
    Wau, hätte nicht gedacht, dass das Thema so mitreißend diskutiert wird. Vielen Dank und weiter so.

    Aber vielleicht noch einmal zur Präzisierung.
    Es geht in diesem speziellen Fall um den öffentl. Rettungsdienst.
    Beschwert wurde sich von Anwohnern (private Meinung: völlig zu Recht!), dass ein bestimmter Fahrzeugtyp andauernd stören würde. In diesem Fall war es ein NEF, welches nachts den Doktor von zu Hause abholt, dann zum Einsatzort fährt. Die Nachbarn haben sich über die "ständigen" Durchfahrten mit SoSi beschwert. (was für mich immer noch kein Grund zur Diskussion ist...)

    Jetzt aber die Folge daraus: Das städtische Ordnungsamt plant, denn so ist es schon in anderen LK´s geschehen (mir liegen leider NOCH nicht die Beschlüsse vor), in verschiedenen Straßenzügen (in denen die Ärzte wohnen), das SoSi zu verbieten. Und das denke ich (jur-Laie), kann/darf sie nicht machen.

    Schönen heißen Tag noch! 4313

  2. #2
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    /übertreib

    Ich bin dafür, dass das so geregelt wird wie in Brüssel *g*

    Neben einer der Rettungswachen steht ein großes Hochhaus, und irgendwann haben die Bewohner dann abends von aussen gegen die RTWs usw. "gepinkelt" seitdem wird von anlassen des Motors bis zur Fuhrpark immer erstmal mit der 4 Fanfaren-Martin-Pressluft angefahren...
    Wer zuerst nachgibt hat verloren und alles geht danach wieder seinen gewohnten gang :)

    /übertreib

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Moin moin,

    na ja, wenn ich mir das mal so vorstelle: NEF kommt, will den Doktor abholen. Beim Einbiegen in die betreffende Strasse, wo der DCruide wohnt, wird mal kurz die Akustik angebmacht, damit er merkt: "Ah, jetzt muss ich aus der Haus, das Auto kommt!" Der Fahrer lässt dann das Horn weiterlaufen, bis der Doktor tatsächlich kommt.
    In diesem Fall verstehe ich jeden Anwohner, der auf diese Weise mehrmals pro nacht aus dem Bett geschmissen wird, wenn er sich aufregt!
    Aber mir fällt da kein Mittel ein, was man dagegen unternehmen könnte. Vielleicht gelingt es dem Ordnungsamt (wenn esüberhaupt dafür zuständig ist), dem Rettungsdienst per Auflage eine alternative Organisation zu verordnen. Die könnte zum Beispiel so aussehen, dass der Weißkittel ein Bereitschaftszimmer beim NEF-Standort oder im Krankenhaus hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    @Mr.Blaulicht, wieder genau den Nagel auf den Kopf getroffen...

    Natürlich könnte man auch erst einmal versuchen an den "gesunden Menschenverstand" zu appelieren :) Und den Kollegen drauf hinweisen, dass es nicht nett ist, "absichtlich" das Horn laufen zu lassen, obwohl es nicht nötig wäre...

    :)

    Klappt meistens, wenn sich die Anwohner nicht "beschweren" sonder freundlich darauf hinweisen, dass es nicht sein müsste...


    MfG Fabsi

    /edit:
    P.S.: Heist ja nicht umsonst - "So wie man in den Wald reinruft, kommt die SoSi auch wieder raus *g* "

  5. #5
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    182
    Wäre mal zu diskutieren, ob ein NEF ohne Arzt eigentlich Sonderrechte hat. Immerhin ist das NEF ohne Arzt nicht einsatzbereit. Und ein nicht einsatzbereites Einsatzmittel darf doch eigentlich nicht alarmiert werden, oder?
    ***keine Signatur***

  6. #6
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    661
    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Wäre mal zu diskutieren, ob ein NEF ohne Arzt eigentlich Sonderrechte hat. Immerhin ist das NEF ohne Arzt nicht einsatzbereit. Und ein nicht einsatzbereites Einsatzmittel darf doch eigentlich nicht alarmiert werden, oder?
    Diese Fahrzeug darf keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. Da dies nicht mehr zur Rettung von Menschenleben benötigt wird und sich der Arzt ja nun an Board des RTW's befindet. Nähere Informationen gibt es in diesem Buch. Empfehle ich jedem Sonderrechtsfahrer zu lesen....

  7. #7
    blue-devil-lg Gast
    Zitat Zitat von PeterOs
    Diese Fahrzeug darf keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. Da dies nicht mehr zur Rettung von Menschenleben benötigt wird und sich der Arzt ja nun an Board des RTW's befindet. Nähere Informationen gibt es in diesem Buch. Empfehle ich jedem Sonderrechtsfahrer zu lesen....
    Falsche Sachlage:
    Es geht darum, dass der Arzt zum Einsatz abgeholt wird, sich also noch nicht im NEF befindet, somit ist die Dringlichkeit im Sinne des Einsatzes geboten. Wäre interessant, ob es dazu bereits eine Rechtssprechung gibt.

  8. #8
    Registriert seit
    21.12.2002
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    3.128
    Zitat Zitat von blue-devil-lg
    Falsche Sachlage:
    Es geht darum, dass der Arzt zum Einsatz abgeholt wird, sich also noch nicht im NEF befindet, somit ist die Dringlichkeit im Sinne des Einsatzes geboten. Wäre interessant, ob es dazu bereits eine Rechtssprechung gibt.
    Das ist ein interessanter Fakt!
    Schließlich ist die Anwendung des §38 StVO an "höchste Eile" gebunden.
    Ob die tatsächlich vorliegt, wenn man erstmal mehrere Minuten "in die falsche Richtung" fährt, ist durchaus mal zu hinterfragen.

    MfG

    Frank

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