Moin moin,

nein, dem ist nicht so. Das Ganze ist eine Sache der Abmachungen. Mit der Feuerwehr wird ausgemacht, dass beim Auflaufen einer BMZ ein Realfall angenommen wird, d.h. es wird von einem echten Feuer ausgegangen (=> Notfall)
Beim Hausnotruf wird lediglich von einem Hilfeersuchen ausgegangen, zum Beispiel Pat. gestürzt und kommt alleine nicht mehr hoch (=> kein Notfall).

Man muss - glaube ich - hier mal etwas klar stellen: Der Hausnotruf dient in erster Linie dazu, Menschen, die sich in ihrer häuslichen Umgebung unsicher geworden sind, trotzdem ein Leben alleine zu Hause zu ermöglichen. So sind sie jederzeit in der Lage, sich Hilfe zu holen, wenn niemand anderes mehr in der Wohnung ist, oder das Telefon nicht erreicht werden kann.
Nicht immer wird dem Patienten dann auch von dem Dienstanbieter geholfen. Oft werden nämlich dabei Nachbarn, Pflegedienste, Angehörige etc in Anspruch genommen, die dann - nach dem Auslösen des Alarmknopfes - von der Servicezentrale alarmiert werden (haben die dann eigentlich auch Sonderrechte? Nein, natürlich nicht!)
Die medizinische Sicherheit steht erst an zweiter Stelle. Selbstverständlich kann der HNR-Dienst auch bei einem akuten gesundheitlichen Ereignis eingeschaltet werden, nur wird dann - wenn es überhaupt zur Informationsweitergabe von Patient an die Leitstelle kommt - sofort der Rettungsdienst mitalarmiert.
Diese Situation habe ich einmal in den letzten vier Jahren mitbekommen.

Gruß, Mr. Blaulicht