Es ist doch völlig klar, wenn ein Fahrzeug, einer Hilfsorganisation (nein ich rede nicht von verenas HND oder von der Caritas oder von wem auch immer ),
das von einer behörde zugelassene SoSi einsetzt, um Gefahr von Leib und Leben, hohen sachwerten.......... abzuwenden , dann ist das selbstverständlich völlig Legal !

Was du ansprichtst, von wegen HND wäre keine Organisaton der BOS ist natürlich richtig, aber z.b. die JUH oder der MHD SIND Organisationen der BOS, und durfgen SoSi haben und einsetzen, sobalt die in der STVO genannten voraussetzungen gegeben sind.

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Wie gesagt, dein vergleich hinkt ziemlich, so dürfte ja auch ein KTW, wenn er auf dem weg zu einem Kommerziellen San-Dienst ist, was ja auch keine Hoheitliche aufgabe ist, und er an nem VU vorbeikommt ja auch kein SoSi einsetzen um die Unfallstelle abzusichern, weil er ja in Kommerziellem auftrag einer HiOrg unterwegs ist.
Es ist nicht völlig klar, dass eine BOS-Organisation ein Fahrzeug mit SosiAnlage zum Hausnotruf einsetzen darf. Du irrst in Deinem Beispiel und ich will auch erklären warum.

Wenn zum Beispiel die JUH an einem Standort sowohl Rettungsdienst als auch Hausnotruf ausübt, dann ist das optisch alles einfach "die JUH". Juristisch aber sind es zwei Gesellschaften. Schau mal für einen speziellen Fall in das zuständige Handelregister. Du wirst Beispielsweise (hier geht es ja nur um ein Beispiel) für die genannte Adresse zweimal die JUH finden, nämlich einmal JUH e.v. mit Unternehmensgegenstand Rettungsdienst und einmal zum Beispiel JUH gGmbh (gemeinnützige GmbH) mit Unternehmensgegenstand Hausnotruf. In der Praxis sind beides die selbe Adresse, vielleicht sogar die selben Telefonnummern und die selben Fahrzeuge, weil man Synergieeffekte nutzt. Aber die Nutzung der Sonderechtsanlagen sind nur für den einen Zweck genehmigt worden nicht für den zweiten.
Dieses Beispiel dürfte sinngemäß auf die meisten zutreffen.

Weiter hast Du die SoSi zum Absichern einer Unfallstelle erwähnt. Hier handelt es sich micht um Sonderrechte sondern um die Benutzung einer Warneinrichtung. Laut StvO bedeutet blaues Blinklicht in Verbindung mit Horn "Sonderrechte" und blaues Blinklicht (ohne Horn) allein "Absicherung einer Gefahrenstelle" ohne besondere Rechte.

Warum etwas gegen die SoSi-Benutzung zu sagen ist? Weil es juristisch gesehen Amtsanmaßung ist wenn man SoSi im Hausnotruf verwendet.

Noch was zu Deinem Beispiel:
Wenn ein Hausmeister mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs ist und er erhält einen Anruf, dass seine Frau zwei Straßen weiter gerade ernsthaft verletzt wurde, darf er auch nicht mit SoSi zu diesem Notfall fahren, nur weil er gerade solch ein Fahrzeug besitzt.