Gewissensgründe bei der Freistellung?
IC dachte da reichen gewisse Gründe aus;
hab noch nie erlebt das sich bei der Freistellung jemand rechtfertigen muss..
Gewissensgründe bei der Freistellung?
IC dachte da reichen gewisse Gründe aus;
hab noch nie erlebt das sich bei der Freistellung jemand rechtfertigen muss..
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)