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Thema: Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hi Leutz,

    Also ich finde das wenn man sich beim THW für 6 Jahre verpflichtet muss man bei einem Einsatz auch zum THW gehen und nicht zu einer anderen HiOrg.
    Denn selbst wenn es der gleiche Einsatz ist kann das THW nicht arbeiten wenn sie keine Leute haben.

    Ich finde aber die Entscheidung ihn gleich zur Bundeswehr vzu schicken ein bisschen hart.
    mfg

    Leitstelle Helmstedt

    www.myblog.de/felix86 könnt ja mal draufgehen wenn ihr lust habt!!

  2. #2
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    Scheinen ja echt "nette" Kollegen dort beim THW zu sein..
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  3. #3
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    Hallo,

    auch wenn die Sache der Verpflichtung richtig ist, dann frage ich mich trotzdem, ob man ein schlimmeres Kameradens****** sein kann als dieser OB??? Unter Kameraden spricht man solche Probleme doch einmal an... Und außerdem, wenn der Junge zur Arbeit oder zur Schule gemusst hätte, dann wäre er auch nicht beim THW gewesen...

    Tausende hellblaue Wichtel, mehr fällt mir dazu nicht ein.

    Gruß
    Sebastian

    P.S.:
    Bin selbst bei DLRG und FFw.

  4. #4
    Firefighter-Nrd Gast
    "Leute geht zum THW. Da könnt Ihr Euch unterwerfen."

    Also Kameradschaft scheint es beim THW wohl nicht zu geben.

    So und hier mal ein Auszug aus der Bekanntmachung StMI vom 04. Juni 1998:


    Widerruf der Zustimmung, Wegfall der Freistellung

    "Fall Sie wiederholt die obliegenden Dienstpflichten verletzen, so kann die Kreisverwaltungsbehörde nach Anhörung der Organisation die Zustimmung widerrufen. An einer für die Wehrdienst-/Zivildienstausnahme notwendigen Mitwirkung fehlt es bereits dann, wenn Sie in der Katastrophenschutzorganisation tatsächlich nicht mehr in dem Umfang verfügbar sind und Dienst leisten, in dem das für eine ordnungsgemäße Ausbildung und zur Erfüllung des Einsatzzwecks erforderlich ist."

    "Unbeschadet der Prüfung besonderer Umstände des Einzelfalls ist in der Regel davon auszugehen, dass Sie Ihre Mitwirkung eingestellt haben, wenn innerhalb eines halben Jahres mehr als ein Drittel aller dienstlich angesetzten Veranstaltungsstunden versäumt wurden."

    Ach übrigens: Ich hab mal meine Freistellung genau studiert: Eine 6 monatige Probezeit gibt es nicht.

  5. #5
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    1.102
    Also wenn ich das richtig versteh, dürfen die den gar net kicken, nur weil er bei einem Einsatz vom THW net dabei war?!?

  6. #6
    Firefighter-Nrd Gast
    Ich möchte das mal so auslegen, dass die Sache grenzwertig ist. Ich wage zu bezweifeln, dass seine Abwesendheit den Einsatzerfolg beeinflusst hat. Außerdem handelte es sich dabei um einen Einsatz den er wohl versäumt/geschwänzt/oder was auch immer hat.

    Ich persönlich hätte mir den Knaben zu Brust genommen und ihn anschließend zum Spreizerputzen o.ä. geschickt. Denn als Leiter einer Orga sollte ich auch die Menschenführung beherschen. Ordnung ja, Maßnahmen von mir aus aber gleich feuern?????

    Aber das THW hat anscheinend genug Einsatzkräfte um mit den Rausschmissen großzügig umzugehen.


    Wo sind die Zeiten in denen man als Leiter noch froh um sein Personal war?

  7. #7
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    11

    Mitgliedschaft in 2 Organisationen

    Hi Leute !

    Das Vorgehen des THWs kann und will ich in keiner Weise nachvollziehen.

    Ich denke ALLE Organisationen leben von deren Mitgliedern - egal ob Feuerwehr, DRK, THW usw.

    Ein persönliches Wort zwischen den beiden hätte wohl gemäß dem Kameradschaftssinn genüge getan.

    Führungsaufgaben/-positionen und Menschenführung sind wohl doch 2 verschiedene Sachgebiete für manche.

    Bin selber in der FFW und im DLRG. Da gibts keinerlei Probleme - ganz im Gegenteil - Übungen werden sogar teilweise zusammen durchgeführt.

    Viele Grüße

    Leitstelle_112

  8. #8
    Klausbaerbel Gast
    hmm... also erstmal sehe ich die mitgliedschaft in 2 HiOrgs als überhaupt nicht problematisch an ...

    und dann ist das ganze hier, wie im artikel richtig beschrieben, eine völlig eindeutige rechtslage. der ob hat also rechtens gehandelt. ich könnte euch jetzt auch die ganzen artikel und paragraphen raussuchen, damit hier mit diesen ganzen behauptungen und seifenbalsen mal schluss ist, dazu bin ich aber im moment zu gammelig ;)

    ist nur die frage ob der OB in diesem falle moralisch korrekt gehandelt hat? ich denke, dass es nicht persönlich dem helfer schaden zufügen wollte, sondern eher ein zeichen setzen.
    die hälfte der leute sind auch in der ffw ... das ist schonmal ziemlich krass und zeugt auch nicht gerade von führungsqualität des ov-stabs und der führung...

    und man muss bedenken, dass der ov 26 freigestellte helfer beim einer gesamtzahl von 63 hat. das liegt soweit ich weiß weit über dem schnitt.. jedenfalls hier in norddeutschland....

    ich denke, der ob wollte mit dieser aktion ein zeichen setzen und andere auch zu disziplin auffordern... ob das jetzt der goldweg war sei mal dahingestellt...

    aber andererseits hat der helfer die situation natürlich auch provoziert, war ja wohl klar, dass das thw auch zum einsatz kommt und seine pflichten kennt er.

    gruß

  9. #9
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    709
    was hätte er denn gemacht wenn sein melder nicht ging ?
    würde er dann auch rausgeschmissen werden ?

    Um es mal so zu sehen.

    Er hat auch Dächer freigeschaufelt und somit Häuser vor dem Ruin gerettet .. ob nun in Blau oder in Rot/Schwarz/Orange das ist doch eigentlich egal ..
    vielleicht ist auch einfach die kameradschaft beim THW so schlecht das er lieber für die Feuerwehr geschaufelt hat ..

    wenn es so ist dann sollte sich das THW mal gedanken machen ...

  10. #10
    Firefighter-Nrd Gast
    Naja anscheinend ist er bzw. seine Eltern ja telefonisch benachrichtigt worden. Ich sag ja man kann die Sache grenzwertig sehen.

  11. #11
    Registriert seit
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    386
    Hallo,

    es spricht nichts gegen die Mitgliedschaft in zwei Orgs. Ich finde das sogar sehr gut. Auch gibt es im Einsatzfall kaum Berührungspunkte. Kein THW-Ortsverband wird einen Helfer aus einem parallelen s.g. Soforteinsatz rauslösen wollen.
    Aber bei einem KatS-Einsatz wie in diesem Fall sieht das ganz anders aus. Hier hätte der Kamerad seinen Dienst bei dem Trachtenverein machen müssen bei dem er sich verpflichtet hat. Aber es wäre sicherlich auch kein Problem gewesen wenn man über diese Angelegenheit dann redet. Aber nicht zum Dienst zu erscheinen ohne Rückmeldung funktioniert nicht.
    Das Verhalten des THW-Ortsbeauftragten ist in diesem Fall absolut korrekt und nachvollziehbar.
    Des weiteren möchte ich noch auf zwei Sachen hinweisen:
    1. Glaubt nicht alles was in der Zeitung steht. Hier geht es oft nur um Auflage. Ich denke auch das mehr dahintersteckt, den so einfach lässt man ja keinen laufen. Da ist bestimmt vorher schon was gewesen.
    Das es keine Abmahnung gab, könnte evtl. daran liegen das der Kamerad noch in der 6 monatigen Probezeit war. Dann wäre das rechtlich so in Ordnung.
    2. Das THW schickt keinen zur Bundeswehr. Hier erfolgt nur eine Rückmeldung zum Kreiswehrersatzamt. Genauso wie wenn er aus freien Stücken geht. Wäre er auf Zack gewesen hätte er sich sofort nach eine Alternative umschauen können.

    Meine Meinung dazu: Selber schuld. Jetzt über die Medien sich ausheulen sagt doch so einiges. Das konsequente Verhalten des THW ist hier absolut korrekt. Das ist keine laue Freizeitbeschäftigung sondern Wehrersatzdienst. Da muss man wenigstens ein Minimum an Bereitschaft zeigen.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

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