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Thema: Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Firefighter-Nrd Gast
    Naja, eine Freistellung bei der FFw ist lange nicht so einfach wie bei einer Bundesorganisation. Einige FF's bekommen gar kein Freistellungskontingent.

    Mich persönlich wundert der Sachverhalt schon. Ist der Kamerad wirklich so unbescholten wie im Artikel dargestellt, oder hat er schon was auf dem Kerbholz. Ein Rausschmiss ohne Abmahnung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

  2. #2
    Jens1985 Gast
    So ein Verhalten beim THW ist nicht ungewöhnlich kenne viele THW Ortsverbände , die meisten Zugführer oder Ortsbeauftragten beim THW haben ein Dachschaden, das gilt natürlich nicht für alle, aber für alle die ich kenne und das sind viele.

    Meiner Meinung nach hat der Ortsbeauftragte des in dem Artikel erwähnten THW ne Abmahnung vedient, denn das oberste Ziel ist, den Menschen zu Helfen und nicht seine Befehls-Geilheit oder Profil-Neurose an dem Kameraden auszulassen.

    Der sollte sich lieber mal fragen warum denn so viele seiner Leute zur FF gegangen sind??

    Gruß Jens

  3. #3
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    5.257
    Ich finde dies absolut korrekt wie es gelaufen ist.
    Zumal die Eltern wußten das ihr Sohn beim THW anzutreten hat und wie im Artikel steht hat er von früh morgens bis spät Abends für die Feuerwehr geschuftet, er kam bestimmt mal nach Hause und hat mit seinen Eltern geredet und somit wußte er das er beim THW gebraucht wird und wenn er es nicht mal für nötig hält sich abzumelden in den 7 Tagen ist er selber schuld.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    125
    Hi Leutz,

    Also ich finde das wenn man sich beim THW für 6 Jahre verpflichtet muss man bei einem Einsatz auch zum THW gehen und nicht zu einer anderen HiOrg.
    Denn selbst wenn es der gleiche Einsatz ist kann das THW nicht arbeiten wenn sie keine Leute haben.

    Ich finde aber die Entscheidung ihn gleich zur Bundeswehr vzu schicken ein bisschen hart.
    mfg

    Leitstelle Helmstedt

    www.myblog.de/felix86 könnt ja mal draufgehen wenn ihr lust habt!!

  5. #5
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    Scheinen ja echt "nette" Kollegen dort beim THW zu sein..
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  6. #6
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    Hallo,

    auch wenn die Sache der Verpflichtung richtig ist, dann frage ich mich trotzdem, ob man ein schlimmeres Kameradens****** sein kann als dieser OB??? Unter Kameraden spricht man solche Probleme doch einmal an... Und außerdem, wenn der Junge zur Arbeit oder zur Schule gemusst hätte, dann wäre er auch nicht beim THW gewesen...

    Tausende hellblaue Wichtel, mehr fällt mir dazu nicht ein.

    Gruß
    Sebastian

    P.S.:
    Bin selbst bei DLRG und FFw.

  7. #7
    Firefighter-Nrd Gast
    "Leute geht zum THW. Da könnt Ihr Euch unterwerfen."

    Also Kameradschaft scheint es beim THW wohl nicht zu geben.

    So und hier mal ein Auszug aus der Bekanntmachung StMI vom 04. Juni 1998:


    Widerruf der Zustimmung, Wegfall der Freistellung

    "Fall Sie wiederholt die obliegenden Dienstpflichten verletzen, so kann die Kreisverwaltungsbehörde nach Anhörung der Organisation die Zustimmung widerrufen. An einer für die Wehrdienst-/Zivildienstausnahme notwendigen Mitwirkung fehlt es bereits dann, wenn Sie in der Katastrophenschutzorganisation tatsächlich nicht mehr in dem Umfang verfügbar sind und Dienst leisten, in dem das für eine ordnungsgemäße Ausbildung und zur Erfüllung des Einsatzzwecks erforderlich ist."

    "Unbeschadet der Prüfung besonderer Umstände des Einzelfalls ist in der Regel davon auszugehen, dass Sie Ihre Mitwirkung eingestellt haben, wenn innerhalb eines halben Jahres mehr als ein Drittel aller dienstlich angesetzten Veranstaltungsstunden versäumt wurden."

    Ach übrigens: Ich hab mal meine Freistellung genau studiert: Eine 6 monatige Probezeit gibt es nicht.

  8. #8
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    Also wenn ich das richtig versteh, dürfen die den gar net kicken, nur weil er bei einem Einsatz vom THW net dabei war?!?

  9. #9
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    386
    Hallo,

    es spricht nichts gegen die Mitgliedschaft in zwei Orgs. Ich finde das sogar sehr gut. Auch gibt es im Einsatzfall kaum Berührungspunkte. Kein THW-Ortsverband wird einen Helfer aus einem parallelen s.g. Soforteinsatz rauslösen wollen.
    Aber bei einem KatS-Einsatz wie in diesem Fall sieht das ganz anders aus. Hier hätte der Kamerad seinen Dienst bei dem Trachtenverein machen müssen bei dem er sich verpflichtet hat. Aber es wäre sicherlich auch kein Problem gewesen wenn man über diese Angelegenheit dann redet. Aber nicht zum Dienst zu erscheinen ohne Rückmeldung funktioniert nicht.
    Das Verhalten des THW-Ortsbeauftragten ist in diesem Fall absolut korrekt und nachvollziehbar.
    Des weiteren möchte ich noch auf zwei Sachen hinweisen:
    1. Glaubt nicht alles was in der Zeitung steht. Hier geht es oft nur um Auflage. Ich denke auch das mehr dahintersteckt, den so einfach lässt man ja keinen laufen. Da ist bestimmt vorher schon was gewesen.
    Das es keine Abmahnung gab, könnte evtl. daran liegen das der Kamerad noch in der 6 monatigen Probezeit war. Dann wäre das rechtlich so in Ordnung.
    2. Das THW schickt keinen zur Bundeswehr. Hier erfolgt nur eine Rückmeldung zum Kreiswehrersatzamt. Genauso wie wenn er aus freien Stücken geht. Wäre er auf Zack gewesen hätte er sich sofort nach eine Alternative umschauen können.

    Meine Meinung dazu: Selber schuld. Jetzt über die Medien sich ausheulen sagt doch so einiges. Das konsequente Verhalten des THW ist hier absolut korrekt. Das ist keine laue Freizeitbeschäftigung sondern Wehrersatzdienst. Da muss man wenigstens ein Minimum an Bereitschaft zeigen.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

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