"Leute geht zum THW. Da könnt Ihr Euch unterwerfen."
Also Kameradschaft scheint es beim THW wohl nicht zu geben.
So und hier mal ein Auszug aus der Bekanntmachung StMI vom 04. Juni 1998:
Widerruf der Zustimmung, Wegfall der Freistellung
"Fall Sie wiederholt die obliegenden Dienstpflichten verletzen, so kann die Kreisverwaltungsbehörde nach Anhörung der Organisation die Zustimmung widerrufen. An einer für die Wehrdienst-/Zivildienstausnahme notwendigen Mitwirkung fehlt es bereits dann, wenn Sie in der Katastrophenschutzorganisation tatsächlich nicht mehr in dem Umfang verfügbar sind und Dienst leisten, in dem das für eine ordnungsgemäße Ausbildung und zur Erfüllung des Einsatzzwecks erforderlich ist."
"Unbeschadet der Prüfung besonderer Umstände des Einzelfalls ist in der Regel davon auszugehen, dass Sie Ihre Mitwirkung eingestellt haben, wenn innerhalb eines halben Jahres mehr als ein Drittel aller dienstlich angesetzten Veranstaltungsstunden versäumt wurden."
Ach übrigens: Ich hab mal meine Freistellung genau studiert: Eine 6 monatige Probezeit gibt es nicht.