Zitat Zitat von Kai.Stollberg
P.S. Laut THW-Mitwirkungsverordnung §7 gibt es eine 6 monatige Probezeit. In dieser Probezeit kann lt. § 10, Abs. 6(2) ohne Begründung das Dienstverhältnis beendet werden. Bevor jemand sagt das ist eine Schweinerei vom bösen THW, das ist so vom Bundesrat und vom Bundesinnenminister unterschrieben worden.
Öhm was kommt denn jetzt zum tragen. Die Mitgliederverodnung des THW oder die Freistellungsrichtlinien StMI.