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Thema: Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hi,

    mal was anderes zu dem Thema:

    wie sieht es aus wenn ein Feigestellter der aus " Gewissensgründen " den Dienst an der Waffe verweigert, der Antrag Genehmigt wurde und er über eine HiOrg freigestellt wurde dort aber seinen Dienstpflichten nicht nachkommt, darf man diesen einfach zum Bund schicken ?

    weil: Antrag aus Gewissensgründen wurde ja Genehmigt und diese sind ohne genaue Prüfung ja nicht zu wiederlegen....?

    Zu einer anderen HiOrg oder so wäre sicher rechtlich Denkbar aber zum Bund?

    Gruß Tele...
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  2. #2
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    Hi,

    Nee, er wird dann ganz normal zum ZIVILDIENST einberufen.
    Die Freistellung bedeutet ja nur, das der Freigestellte für die Zeit seiner Freistellung seiner Gesetzlich verankerten Pflicht zum Wehrdienst/Zivildienst nicht nachkommen muss. Es ist nur eine Ergänzungsregelung, dass wer mind. 6 Jahre freigestellt war, nach wegfall der Freistellung KEINEN GRUNDWEHRDIENST(oder Zivildienst) mehr leisten muss.

    Jemand der mindestens 6 Jahre Freigestellt war, die Freistellung dann aber zurückgibt unterliegt übrigends wieder der Wehrpflicht, müsste im V-Fall also (Theoretisch) wieder Wehrdienst leisten!

    Wird die Freistellung vor ablauf der 6 Jahre wiederrufen, so greift wieder die ganz normale regelung, so als ob der Freigestellte nie Freigestellt gewesen währe (Mit Ausnahme der Altersgrenze)

    Gruß
    Carsten

  3. #3
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    ... und so sehr scheint ers ja mit den Gewissensgründen auch net wirklich gehabt zu haben:

    Zitat Anfang

    ... „Wenn ich gewusst hätte, dass alles so kommt, dann wäre es besser gewesen, gleich die Bundeswehr zu machen. Dann hätte ich das jetzt schon hinter mir“, stellt er fast resignierend fest.

    Zitat Ende

    Gruß Michael

  4. #4
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    Gewissensgründe bei der Freistellung?

    IC dachte da reichen gewisse Gründe aus;
    hab noch nie erlebt das sich bei der Freistellung jemand rechtfertigen muss..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    ... ich hatt das auf dieses Poisting bezogen :

    Zitat Zitat von Teletector
    Hi,

    mal was anderes zu dem Thema:

    wie sieht es aus wenn ein Feigestellter der aus " Gewissensgründen " den Dienst an der Waffe verweigert, der Antrag Genehmigt wurde und er über eine HiOrg freigestellt wurde dort aber seinen Dienstpflichten nicht nachkommt, darf man diesen einfach zum Bund schicken ?

    weil: Antrag aus Gewissensgründen wurde ja Genehmigt und diese sind ohne genaue Prüfung ja nicht zu wiederlegen....?

    Zu einer anderen HiOrg oder so wäre sicher rechtlich Denkbar aber zum Bund?

    Gruß Tele...

  6. #6
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    773
    teilweise sind ja hier haarsträubende aussagen zu hören.
    besonders die anfeindung der THW-Führung ist in keinster weise gerechtfertigt.
    der gute OB tat nämlich nur seine pflicht!
    und schreibt mit bitte nix von kameradschaft die er dann nicht hat oder so. auch das gehört zur menschenführung, dass man mal hart sein muss. da gehts ums gleichbehandeln seiner leute.

    weiss irgendeiner von uns, obs voher nicht schon mal was gab? fernbleiben vom dienst oder sowas in der art, beim THW nehmen die es halt mal sehr genau damit, mit recht wie ich meine.

    das argument, er wäre ja auch nicht dabei gewesen wenn er in die arbeit gemusst hätte ist völliger unsinn. es war K-Alarm, er ist freigestellter helfer im K-schutz, er MUSS antreten, der arbeitgeber MUSS ihn gehen lassen. sein arbeitgeber muss bei der einstellung von der freistellung informiert worden sein. hat der bursche dies versäumt, sein problem!

    das argument, es ist egal ob er in blau oder rot schaufelt zieht auch nicht. er ist beim THW freigestellt, infolge dessen rechnet man mit ihm bei der planung für die vorhaltung im einsatzfall.

    alles in allem sehe ich das große problem nicht.
    ich führe auch eine einheit das K-schutzes und habe auch freigestellte helfer dabei. sollte es mir so gehen wie dem OB des THW, dann würde es einen ähnlichen lauf nehmen. ob abmahnung oder meldung, das kommt auf die vorgeschichte an.

    btw. es gibt auch bei uns eine probezeit in der das LRA von mir eine beurteilung des helfers anfordert.
    fällt diese negativ aus, dann kanns sein, dass ihn schon das LRA enpflichtet und er mit seiner einberufung rechnen muss.

    er soll froh sein, dass er so schnell und auch unbürokratisch (mit großer hilfe seitens des THW!!!) zum ABC zug wechseln konnte.

    und wenns manche wundert, warum das mit der einberufung so schnell ging, denen sei gesagt, die K-Wehrersatzämter sind ganz heiss auf solche kandidaten. und der Uffz in der grundausbildung freut sich auch meist über solche quereinsteiger...:-)

    das ganze passierte übrigens so ca 20 km vor meiner haustür, der bezug zur sache und die kenntnis der umstände ist also bei mir durchaus vorhanden.

    was soll also das große geschrei, oder liegt es daran, dass es jemand gewagt hat zu behaupten, es gibt wichtigeres als die FW...?
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

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